Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Klever Kirmes 2024

Foto: GvM

Anlässlich der Klever Kirmes vom 13. bis 21.07.2024 auf den Festplätzen am Spoykanal und an der Ludwig-Jahn-Straße sind auch in diesem Jahr wieder verkehrsregelnde und –lenkende Maßnahmen erforderlich.

Zunächst werden die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Hierfür werden die Parkbereiche wie folgt gesperrt:

Parkbereich Ludwig-Jahn-Straße sowie Parkbereich Spoykanal (hinterer Bereich) am Dienstag, dem 02.07.2024, von 18.00 Uhr bis ca. 22.30 Uhr
Parkbereich Spoykanal (vorderer Bereich) am Mittwoch, dem 03.07.2024, von 18.00 Uhr bis ca. 22.30 Uhr
Ab Samstag, dem 06.07.2024, 18.00 Uhr, bis Dienstag, dem 23.07.2024 werden die Parkbereiche „Ludwig-Jahn-Straße“ und „Spoykanal“ wegen der Klever Kirmes einschließlich der Auf- und Abbauarbeiten gesperrt.

Ebenfalls gesperrt werden die Parkbereiche für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum vom 06.07.2024, 10.00 Uhr, bis zum 23.07.2024.

Ab dem 24.07.2024 können die Parkbereiche wieder für Wohnmobile genutzt werden, jedoch eingeschränkt, da einige Marktbeschicker der Materborner Kirmes, die vom 27.07. bis zum 30.07.2024 stattfindet, ihren Wohnwagen dort stehen lassen müssen.

Die Behindertenparkplätze werden während der Kirmestage auf der Ludwig-Jahn-Straße, direkt gegenüber dem Kirmesgelände, eingerichtet. Sie dürfen nur von Behinderten mit „außergewöhnlicher Gehbehinderung“ und „Blinden“, die in Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden. Die Ausnahmegenehmigung (blaue Karte) ist deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Taxenplätze werden auf der Bensdorpstraße direkt am Kirmesgelände eingerichtet.

Vom 06.07. bis zum 23.07.2024 werden auf der Ludwig-Jahn-Straße, soweit noch nicht vorhanden, zusätzliche Haltverbote eingerichtet. Dies geschieht für die Freihaltung des Rettungsweges und für die Transporte zum Auf- und Abbau der Klever Kirmes.

Am Sonntag, dem 21.07.2024, wird nach Einbruch der Dunkelheit das Kirmesfeuerwerk am Spoykanal auf dem Gelände der Hochschule Rhein-Waal abgeschossen.

Wegen der Auf- und Abbauarbeiten für das Feuerwerk wird ein Teilbereich des Hochschulgeländes für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr gesperrt.

Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks bis nach Beendigung des Feuerwerks wird der Leinpfad entlang des Spoykanals im Bereich der Hochschule für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt, ebenso das Hochschulgelände zwischen dem Draisinenbahnhof und der Mensa.

Verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere im Bereich von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Im Übrigen werden Verkehrsordnungswidrigkeiten im „ruhenden Verkehr“ als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diesbezügliche Kontrollen werden ständig durchgeführt.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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