Verfahren und aktuelle Anmeldezahlen an den Klever Grundschulen

Foto: Stadt Kleve

Die Anmeldetermine für die Grundschulen müssen gemäß Schulgesetz und Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) vor dem 15.11. eines Jahres stattfinden. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder wurden vom Schulträger zur Anmeldung an einer Grundschule mit Mitteilung der Kontaktdaten und den zwischenzeitlich bereits stattgefundenen Anmeldeterminen der Grundschulen aufgefordert.

Es besteht gemäß § 46 Schulgesetz NRW ein Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt ein Auswahlverfahren durch die Schulleitung. Die Kriterien sind in § 1 AO-GS NRW (Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule) geregelt. An einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme zwingend Vorrang gegenüber anderen Kindern.

Im Schulausschuss der Stadt Kleve am 13.11.2023 wurde der aktuelle Stand der Anmeldezahlen mitgeteilt.

In Kleve werden zum Schuljahr 2024/2025 531 Kinder schulpflichtig. Hierin enthalten sind vorzeitige Einschulungen sowie zurückgestellte Kinder des vergangenen Schuljahres.

Für 36 schulpflichtige Kinder ist bislang noch keine Anmeldung erfolgt. Die Erziehungsberechtigten wurden aufgefordert, dies bis zum Stichtag am 15.11. nachzuholen.

Die schulpflichtigen Kinder können auch an einer Schule der Nachbarkommunen bzw. der Förderschule angemeldet werden oder sind durch Wegzug vor dem Schuljahr 2024/2025 anderswo schulpflichtig geworden. Dies ist bisher bei 16 schulpflichtigen Kindern der Fall.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen mit Stand vom 13.11.2023:
Willibrordschule Kellen 81
Karl-Leisner-Schule 75
Marienschule Materborn 53
St. Michael Grundschule 59
Johanna-Sebus Schule 51
Grundschule An den Linden 110
Montessorischule     50

Aktuell ist ein Überhang an der St. Michael Grundschule Reichswalde und an der Grundschule An den Linden zu verzeichnen.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und Abstimmung zwischen den Schulleitungen, dem Schulträger und der Schulaufsicht werden die Erziehungsberechtigten, deren Kinder nicht in der jeweilig angemeldeten Schule aufgenommen werden können, durch die Schulleitung kontaktiert und ihnen wird ein Platz an einer Schule mit freien Kapazitäten zur Verfügung gestellt.

Haben alle Kinder im Stadtgebiet einen Schulplatz, sind die Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt und die Verfahren zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, erfolgen von allen Schulen gleichzeitig die Aufnahmebescheide der Schulleitungen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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