Stadt Kleve legt Solar-Förderprogramm neu auf
Themenseite zur Solarförderung
Die Themenseite zur neu aufgelegten Solarförderung sowie den Online-Antrag erreichen interessierte Bürgerinnen und Bürger ab dem 05. März 2024 auf www.kleve.de/solarfoerderung. Die Seite samt Antrag wird am 05. März freigeschaltet.
Bereits in den Jahren 2022 und 2023 wurde die Anschaffung steckerfertiger Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, im Klever Stadtgebiet gefördert. Nun hat der Rat der Stadt Kleve die Neuauflage des beliebten und erfolgreichen Förderprogrammes beschlossen, die eine Förderung von 200 Anlagen in Höhe von je 200 € ermöglicht. Anträge können vollständig digital gestellt werden. Alle Informationen und den Online-Antrag finden interessierte Bürgerinnen und Bürger ab dem 05. März auf www.kleve.de/solarfoerderung.
Nachdem es ähnliche Förderprogramme schon in den Jahren 2022 und 2023 gab, unterstützt die Stadt Kleve ihre Bürgerinnen und Bürger auch 2024 bei der Anschaffung von Solaranlagen. In 2022 wurden die ursprünglich veranschlagten Fördermittel in Höhe von 10.000 € aufgrund der überwältigenden Nachfrage um rund 50.000 € aufgestockt, in 2023 standen insgesamt 20.000 € zur Verfügung. Das neue Programm umfasst nun eine Gesamtfördersumme in Höhe von 40.000 €. Da die neue Förderrichtlinie eine Pauschalförderung in Höhe von 200 € je Anlage vorsieht, können im laufenden Jahr 200 Vorhaben bezuschusst werden. Das Förderprogramm hat bereits in den vergangenen Jahren für Erfolge gesorgt: Aus den bisherigen Mitteln konnten 2022 insgesamt 124 Balkonsolaranlagen gefördert werden, 2023 waren es genau 100.
Im Vergleich zu den Förderrichtlinien der vergangenen Jahre wurde die neue Richtlinie deutlich entbürokratisiert und vereinfacht. Allein der textliche Umfang konnte im Vergleich zur vorangegangenen Regelung mehr als halbiert werden, sodass sie nun deutlich unkomplizierter zu lesen ist. Die Gewährung einer Pauschalförderung reduziert zudem den verwaltungsinternen Aufwand – bislang war die Fördersumme unter anderem vom Anschaffungspreis der Anlagen abhängig.
Eine wichtige Änderung betrifft zudem den Fördergegenstand. Wurden in den vergangenen Jahren ausschließlich steckerfertige Balkonsolaranlagen gefördert, können jetzt Zuschüsse für alle im Marktstammdatenregister neu angemeldeten Solaranlagen beantragt werden, unter anderem auch für Photovoltaikanlagen auf Dächern.
Bürgerinnen und Bürger profitieren außerdem von einer vereinfachten Antragstellung. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, muss lediglich die Anmeldung der neu installierten Solaranlage im Marktstammdatenregister nachgewiesen und eine Bankverbindung hinterlegt werden. Für eine unkomplizierte Antragstellung sorgt ein entsprechendes Online-Formular auf www.kleve.de/solarfoerderung. Die Richtlinie tritt am 05.03.2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die Internetseite sowie der Online-Antrag freigeschaltet, sodass Antragstellungen möglich sind.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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