Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung
„Nutzungsmöglichkeiten nach negativem Corona-Test“
Negativer Corona-Schnelltest ermöglicht im Kreis Kleve weiterhin die Nutzung von Angeboten im Handel und im Dienstleistungsbereich - Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung nach der „Corona-Notbremse“ des Landes NRW
Kreis Kleve – Aufgrund der jüngsten Fassung der Corona-Schutzverordnung hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) am Freitagabend die so genannte „Corona-Notbremse“ für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet, die seit mindestens drei Tagen eine 7-Tage-Inzidenz über 100 haben. Diese „Corona-Notbremse“ greift am Montag, 29. März, auch im Kreis Kleve und beinhaltet neben strengeren Kontaktbeschränkungen (Ausnahmen zu Ostern) eine Rückkehr zu den strengeren Regeln für Einzelhandels- und Dienstleistungsbereiche.
Zahlreiche Geschäfte müssten demnach schließen.
Kreisspezifische Regelungen
Das MAGS hat jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass die betroffenen Kreise im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Ministerium Allgemeinverfügungen mit kreis-spezifischen Regelungen erlassen, wenn vor Ort ein flächendeckendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen vorliegt. Dies ist im Kreis Kleve bekanntlich der Fall. Somit hat die Kreisverwaltung noch am späten Freitagabend, 26. März, eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem Land NRW abgestimmt wurde. Diese Allgemeinverfügung sieht vor, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 bis 8 der Corona-Schutzverordnung NRW im Kreisgebiet die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Corona-Schnelltests oder Corona-Selbsttests abhängig ist.
Die weiteren Einschränkungen der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve vom 18. März gelten weiterhin. Diese „Nutzungsmöglichkeiten nach negativem Corona-Test“ betreffen Angebote im Einzelhandel und Dienstleistungsangebote sowie beispielsweise Museen und Tierparks. „Bekanntlich liegen dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve keine Erkenntnisse über Infektionsgeschehen bei Nutzung diese Angebote vor“, so Landrätin Silke Gorißen. „Deshalb sollten diese Angebote auch weiterhin nutzbar bleiben.“ Dem diffusen Infektionsgeschehen werde bereits mit den Corona-Maßnahmen des Kreises Kleve vom 18. März begegnet. Darüber hinaus verringere das für die Nutzung erforderliche negative Testergebnis erheblich das Infektionsrisiko in diesen Bereichen.
Corona-Infektionsgeschehen darf nicht
noch weiter ‚aus dem Ruder laufen‘
„Der Erfolg aller Corona-Maßnahmen ist von der Akzeptanz in der Bevölkerung abhängig“, so Silke Gorißen. „Nach meinen Beobachtungen fällt es vielen Menschen immer schwerer, die notwendigen Maßnahmen in der Pandemie einzuhalten. Ein ständiger Wechsel der Maßnahmen ist für viele nicht nachvollziehbar. Damit verringert sich die Akzeptanz für diese Maßnahmen. Deshalb werden die Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 18. März fortgesetzt und auch für die heimische Wirtschaft bleibt eine Öffnung – mit der Einschränkung der Negativ-Testung – weiterhin möglich.“ Diese Konstanz verspreche einen höheren Erfolg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie als ein für die Menschen nicht nachvollziehbarer Strategiewechsel. Landrätin Gorißen: „Der Kreis Kleve hat sich beim Land NRW erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe im Kreisgebiet weiterhin geöffnet bleiben können. Nun müssen alle Bürger ihren Teil dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen nicht noch weiter ‚aus dem Ruder läuft‘. Dazu gehört auch die Nutzung der kostenfreien Bürgertests. Wir alle müssen uns einschränken, zurücknehmen und an die Corona-Regeln halten damit dieses ‚kleine Stück Freiheit‘ erhalten bleibt. Sonst geht auch das nicht mehr!“
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung werden im Kreis Kleve ab Montag, 29. März, angewandt. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. April.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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