Herbstzeit ist Laubzeit: Wohin mit all dem Blattwerk?

Foto: Stadt Kleve

Auch Bürgerinnen und Bürger tragen Verantwortung zur Laubbeseitigung - Laubabgabe von Straßenbäumen erstmals kostenlos am Wertstoffhof möglich

Herbstzeit ist Laubzeit. Sturm, Regen und tiefe Nachttemperaturen, eben das typische Herbstwetter, nehmen den Bäumen ihr sommerliches Gewand und sorgen damit für einige Arbeit in Gärten, Parks aber auch auf Straßen, Geh- und Radwegen.

Insbesondere auf den Straßen, Geh- und Radwegen hat bei der Laubbeseitigung die Verkehrssicherheit oberste Priorität, damit es nicht zu Rutschpartien oder gar Unfällen kommt. Hier sind oftmals auch die Bürgerinnen und Bürger als Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Anliegerinnen und Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseitigung verantwortlich.

Verpflichtung zur Laubbeseitigung
Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW obliegt die Reinigungspflicht für u.a. Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegerinnen und Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve bzw. die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK). Der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, kurz Straßenreinigungssatzung, kann entnommen werden, für welche Straßen und/oder Gehwege sowie in welchem Umfang die Reinigungspflicht in Kleve auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Internet unter www.kleve.de (‚Ortsrecht’) oder auch www.usk-kleve.de (‚Umweltbetriebe’) abgerufen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Informationen unmittelbar bei den USK zu erhalten. Aus der genannten Satzung ergibt sich im Übrigen auch der Umfang der Verpflichtung.

Sofern man für die Laubbeseitigung verantwortlich ist, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Anderenfalls könnte man durchaus für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden. Oftmals ist bei Mietobjekten die Reinigungspflicht auf die Mieterinnen und Mieter übertragen worden.

Laub von Straßenbäumen kostenlos zum Wertstoffhof bringen
Doch, wohin mit all dem Laub? Primär kann dieser über die Biotonne entsorgt werden. Für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer bietet sich auch eine Kompostierung an. Es besteht auch die Möglichkeit der Anlieferung zum Wertstoffhof Kleve der USK, dann allerdings gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr. Laub von Straßenbäumen hingegen kann in diesem Jahr erstmals kostenlos in der Zeit vom 14.10. bis zum 14.12.2024 am Wertstoffhof abgegeben werden! Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen für die angrenzenden Grundstücke durch verstopfte Straßenabläufe und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrende. Zudem sind Kehrmaschinen nicht in der Lage, größere Anhäufungen aufzunehmen.

Gut zu wissen: Reinigungspflichten beziehen sich immer auf Flächen. Dabei ist es ohne Belang, woher das Laub stammt: von Straßenbäumen oder privaten Bäumen!

Die USK und die Stadt Kleve danken allen Kleverinnen und Klevern für das Verständnis und die aktive Unterstützung.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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