Grundschule An den Linden: Bewegungshalle wird für Kitas, Schulen und Vereine geöffnet

Verantwortliche von Stadt und Grundschule in der Bewegungshalle | Foto: Stadt Kleve
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Mit ihrer Bewegungshalle steht den Schülerinnen und Schülern der städtischen Gemeinschaftsgrundschule An den Linden in Kleve ein echtes Highlight zur Verfügung. Auch bei schlechtem Wetter haben die Kinder dort eine hervorragende Möglichkeit, zu toben und Sport zu treiben. Mit viel Spaß entwickeln Kinder ihre motorischen Fähigkeiten oft ganz unbewusst durch die Nutzung der vorhandenen Kletterwände, der Trampoline oder Sprunggruben. Die Bewegungsmöglichkeiten sind vielfältig und sprechen neben der Fitness auch die verschiedensten Sinne an. Kinder im Grundschulalter verfügen schließlich über einen ausgeprägten Bewegungsdrang, dem auch im Schulalltag Rechnung getragen muss.

Die Bewegungshalle ist an der Schule noch vergleichsweise neu. Nach dem Spatenstich am 17. September 2020 haben die Bauarbeiten knapp zwei Jahre gedauert. Währenddessen wurde die bestehende Turnhalle innen kernsaniert und die äußere Gebäudehülle wurde energetisch saniert. Zwischen Turnhalle und Schulgebäude wurde zudem die Bewegungshalle komplett neu errichtet. Seit dem 20. Juli 2022 ist die Halle fertiggestellt und kann von den Schulkindern genutzt werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betrugen rund 2,1 Mio. Euro. Anschließend wurde auch der umliegende Schulhof neugestaltet.

Nachdem die Bewegungshalle in den vergangenen Jahren im Rahmen einer Erprobungsphase der GGS An den Linden zur Verfügung stand, soll sie nun auch für andere Schulen, für Kitas und Vereine sowie andere pädagogische Einrichtungen im Klever Stadtgebiet geöffnet werden. Eine Nutzung ist aufgrund der geltenden DIN-Vorschriften jedoch ausschließlich für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren zulässig. Jährliche TÜV-Überprüfungen gewährleisten die Einhaltung aller Sicherheitsstandards. Interessierte Organisationen können ihre Nutzungsanfragen ab sofort an Frau Nora van Laak, Tel.: 02821/84356, E-Mail: nora.van.laak@kleve.de richten.

Für private Nutzungen, etwa für Kindergeburtstage, kann die Bewegungshalle aufgrund des dafür zwingend notwendigen Versicherungsschutzes nicht vermietet werden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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