Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Kleve: Neue rechtliche Grundlage macht Piktogramme möglich Ein

Ein Fahrradpiktogramm auf der Klever Hafenstraße | Foto: Stadt Kleve
  • Ein Fahrradpiktogramm auf der Klever Hafenstraße
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Ein neuer Erlass des NRW-Verkehrsministeriums regelt die Verwendung von Piktogrammketten mit Fahrradsymbolen. Das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Januar 2023 einen Erlass veröffentlicht, der unter bestimmten Voraussetzungen die Anordnung von eigenständigen Radverkehrszeichen auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen ermöglicht, auf denen der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird.

Diese Ausnahmegenehmigung erlaubt es nun der Stadt Kleve, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn anzubringen. Hierdurch sollen alle Verkehrsteilnehmenden darauf hingewiesen werden, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen dürfen. Studien belegen die Wirksamkeit solcher Piktogramme. Sie dienen als visueller Hinweis und können Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr vermeiden, sowie das gegenseitige Verständnis fördern.

Geeignete Strecken sind nach diesem Erlass insbesondere Hauptverkehrsstraßen oder Strecken mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr, auf denen noch keine separaten Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Der Erlass ermöglicht die Verwendung von Piktogrammketten auch bei Aufhebung der Benutzungspflicht eines parallel verlaufenden Radweges, um zu verdeutlichen, dass sich die Verkehrssituation geändert hat und der Radverkehr nun auch die Fahrbahn benutzen darf.

Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt

Seit der Neufassung der Straßenverkehrs­ordnung mit der StVO 2013 muss längst nicht mehr jeder Radweg befahren werden. Die Benutzungspflicht der Radwege wurde im Stadtgebiet Kleves u.a. auf folgenden Straßenabschnitten aufgehoben:

Wiesen-, Hafen- und Tiergartenstraße (zwischen den drei Kreisverkehren bis zur Einmündung Spyckstraße)
Bahnhofstraße
Albersallee zwischen L 484 (Materborner Allee) und K 10 (Triftstraße)
Hier dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Nun wurden dort in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht, um Autofahrende darauf aufmerksam zu machen, dass Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist.

Rechts von der Fahrbahn liegende Radwege ohne die blaue Radweg-Beschilderung dürfen aber benutzt werden, wenn sie baulich als solche zu erkennen sind, etwa durch besondere Farbgebung oder Pflasterung. Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen mit dem Fahrrad immer den Gehweg benutzen. Kinder zwischen dem 8. und 10. Geburtstag können wählen, ob sie den Gehweg oder den Radweg benutzen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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