Erörterung: Betroffene können Bedenken zur Ortumgehung in Kleve-Kellen (B220n) vortragen
Mit der Verlegung des bisher innerorts verlaufenden Teilabschnitts der Bundesstraße B220 sollen der innerörtliche Verkehr reduziert und Unfallrisiken gemindert werden. Die geplante Straßenbaumaßnahme, die am östlichen Bebauungsrand entlangführen soll, ist im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beginnt am Montag, 15. Januar 2024, der Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger, Vertretern von Trägern öffentlicher Belange und Einwenderinnen und Einwendern unter der Regie der Bezirksregierung Düsseldorf. Veranstaltungsort ist die Stadthalle Kleve, Lohstätte 7, in 47533 Kleve. Einlass ist ab 09:15 Uhr, die Anhörung beginnt um 10:00 Uhr.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich am Eingang ausweisen. Falls es erforderlich ist, wird die Erörterung am Dienstag, 16. Januar 2024, fortgesetzt.
Hintergrund
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat wegen des gesetzlich festgelegten verkehrlichen Bedarfs am 20.04.2016 einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B220n Ortsumgehung Kleve-Kellen mit einer Gesamtlänge von rund 2,9 Kilometer auf dem Gebiet der Stadt Kleve gestellt. Die Trasse führt vom Klever Ring (B9) nördlich der B57 nach Norden bis zur Wiedereinbindung an die bestehende B220 am nördlichen Bebauungsrand des Ortsteils Kellen in Höhe des Hauses Schmitthausen.
Zugelassen zur Erörterung sind die unmittelbar an dem Verfahren beteiligten Privatpersonen, Firmen und Behörden, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, sowie sonstige Betroffene und deren Sach- und Rechtsbeistände. Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, neben der umfassenden Information alle für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte zu klären. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, ihre bereits schriftlich erhobenen Stellungnahmen zu erläutern und mit dem Vorhabenträger zu diskutieren.
Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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