Der Winter naht! Die USK informieren über Vorkehrungen zur kalten Jahreszeit

Foto: Stadt Kleve

Auch in diesem Jahr haben die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) frühzeitig und umfassend alle Vorkehrungen für den bevorstehenden Winterdienst getroffen. „Jeden Winter befreien wir pro Einsatz bis zu 300 Kilometer Straßen, Radwege und Bürgersteige teils mehrmals am Tag von Schnee und Eis. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität", so Vorstand Karsten Koppetsch. Über diverse Wetterinformationssysteme wird genau beobachtet, ob mit Frost und Schnee zu rechnen ist. Nächtliche Kontrollfahrten bringen konkrete Lageeinschätzungen. Eine schnelle Reaktion ist so möglich.

Auch die Mannschaft steht: Insgesamt über ein Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind permanent in Winterdienst-Bereitschaft. Bei einem Extremeinsatz werden bis zu 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Winterdienst eingesetzt. Dann wird in teils mehreren Schichten gearbeitet, um die Straßen frei zu bekommen. „Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unermüdlich Tag und Nacht", so Karsten Koppetsch. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Wintereinbruch, bzw. Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche konzentrieren müssen.“

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs­- und Verkehrssicherungspflicht nach. Aber auch Bürgerinnen und Bürger sind gemäß der Satzung über die Straßenreinigung (verfügbar auf www.usk-kleve.de oder www.kleve.de) in der Stadt Kleve in die Pflicht genommen. Wer winterwartungspflichtig ist und damit für das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte verantwortlich ist, lässt sich aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung ablesen. Das Straßenverzeichnis ist ebenfalls über die Internetpräsenz abrufbar. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrecht­erhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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