Konkubinen für die Geistlichkeit
Herzog rügt Mitglieder der Stifte und Kapitel

Herzog Wilhelm V. von Kleve.
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Wenn man so in seinen gesammelten Werken nachschaut fallen einem hin und wieder Dinge in die Hände, bei denen man frühere mit heutigen Zeiten durchaus vergleichen kann. Da hört man immer wieder von Missbrauchsfällen und ähnlichem bei unseren heutigen Kirchendienern. Doch dies ist nichts Neues.

Von Helmut Heckmann
     In früheren Jahrhunderten hielten unsere Kirchendiener sich sogar Konkubinen. Und diese dazu noch für die Öffentlichkeit sichtbar. Jeder wusste davon. Dies nahm wahrscheinlich Dimensionen an die auch die damalige Obrigkeit nicht mehr ignorieren konnte, da sich die Beschwerden häuften.

     Das war es was beispielsweise Herzog Wilhelm von Kleve im Jahre 1576 dazu bewog, den hier im Bild dargestellten Erlass herauszugeben. Ja man ging sogar soweit, ein „öffentliches Strafexempel“ zu „statuiren“. Wäre vielleicht in der heutigen Zeit auch wieder angebracht.

Herzog Wilhelm V. von Kleve.
Ausschnitt aus den Erlassen des Klever Herzog Wilhelm.
Autor:

Helmut Heckmann aus Uedem

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