Allen Widerständen zum Trotz: Joseph-Beuys-Forschungspreis kommt

Im Museum Schloss Moyland wurde die Gründung des Joseph-Beuys-Preises für Forschung bekannt gegeben. Foto: hei | Foto: Heinz Holzbach
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Allen Anwürfen zum Trotz wird es ihn geben: Den „Joseph-Beuys-Preis-für-Forschung“, der Ende des Jahres erstmals im Museum Schloss Moyland verliehen wird. Der internationale und interdisziplinäre Preis wird von der Stiftung Museum Schloss Moyland, dem Förderverein Schloss Moyland und der Volksbank Kleverland ausgelobt.

Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von 6000 Euro für den ersten und 4000 Euro für den zweiten Preisträger dotiert.
Frank Ruffing, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Kleverland, war Impulsgeber für den künftig alle zwei Jahre zu vergebenden Preis. „Ich habe Kontakt aufgenommen - meine erste Idee war die, einen Kunstpreis auszuloben. Aber ich habe mich vom Forschungspreis überzeugen lassen.“ Der Preis soll jungen Wissenschaftlern - Höchstalter 40 Jahre -, die sich mit dem Werk des Künstlers Joseph Beuys auseinandersetzen, verliehen werden. „Um den Preis können sich nicht nur Kunsthistoriker, sondern auch Wissenschaftler aus anderen Bereichen wie zum Beispiel der Philosophie, Theologie oder Sozialwissenschaften bewerben“, erklärte Dr. Bettina Paust, künstlerische Direktorin des Museum Schloss Moyland. Die Entscheidung fällt eine achtköpfige Jury. Teilnehmen können Gruppen oder Einzelpersonen.
Hans Geurts, Vorsitzender des Fördervereins, griff bei der Vorstellung des Preises die schwierige Situation im Museum Schloss Moyland auf. „Dieses Haus ist hervorragend - das sage ich bewusst. 2011 besteht es seit 14 Jahren - und hat Beuys bis heute viele Freunde gebracht.“ Er wisse, „dass böswillige Störfeuer uns immer wieder zurückgeworfen haben.“ Er hoffe, dass das Haus in der Folgezeit positiver dastehen werde.
Bevor die Auslobung des Preises öffentlich bekannt gemacht werden konnte, hatte es wieder einmal Streit gegeben. Beuys-Witwe Eva hatte sich - nachdem die Namensgebung des Preises bekannt geworden war - an Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard Pfennig, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst und zugleich privater Rechtsanwalt von Eva Beuys bzw. des Joseph Beuys Estate, gewandt, um die Namensgebung - Beuys-Preis - zu unterbinden. „Wir haben daraufhin einen auf Namensrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin hinzugezogen - Fakt ist, dass die Rechtsprechung sagt, dass die Schutzdauer analog § 22 KUG nur zehn Jahre beträgt“, erklärte Hans Geurts, Vorsitzender des Fördervereins. Es habe daraufhin einen Schriftwechsel zwischen den beiden Anwälten gegeben, „Prof. Pfennig musste letztendlich zurückrudern“, so Hans Geurts. „Wir müssen einen langen Atem haben, wir wissen, dass wir einem steten Druck und Störfeuer ausgesetzt sind. Wir können uns als Förderverein nur schützend vor das Haus stellen.“

Autor:

Annette Henseler aus Kleve

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