Blaulicht Kreis Kleve
Kreispolizeibehörde: Achtung Unfallgefahr - Hinweis zur Radwegbenutzung

Foto: GvM

Am frühen Mittwochmorgen kam es in Goch an der Einmündung Ostring / Gartenstraße zu einem Verkehrsunfall. Glücklicherweise wurde die beteiligte Pedelecfahrerin nur leicht verletzt. Aus diesem aktuellen Anlass heraus weißt die Polizei darauf hin, dass Rad- und Pedelec Fahrende verpflichtet sind, durch Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Gibt es Radwege auf beiden Seiten, ist der in Fahrtrichtung rechte für Rad Fahrende ausgewiesen. (Rechtsfahrgebot)

Das Gebotszeichen mit den Piktogrammen für Fahrrad und Fußgänger vor blauem Hintergrund und waagerechtem Strich bedeutet, dass es sich um einen Weg für die gemeinsame Nutzung durch Rad Fahrende und Fußgänger handelt, der verpflichtend genutzt werden muss. Hier ist besondere Rücksicht auf die andere Nutzungsgruppe zu nehmen.

Bei dem Gebotszeichen mit denselben Piktogrammen, das ebenfalls die Nutzung verpflichtend vorschreibt, aber mit senkrechtem Strich, handelt es sich um einen getrennten Rad- und Gehweg, bei dem Fußgänger und Rad Fahrende einen eigenen Bereich haben.

Es bringt besondere Gefahren für Radelnde mit sich, den Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, da sie aus dieser Richtung nicht erwartet werden und von der Wahrnehmung der Kraftfahrzeugführer ggf. nicht erfasst werden.

Außerdem ist für diesen Verstoß ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 20 Euro vorgesehen.

Deshalb hier noch einmal der Tipp:
Auch wenn es sich um einen kleinen Umweg handelt und etwas Zeit kostet, ist jeder Rad- und Pedelec Fahrende auf dem "rechten" Radweg sicherer unterwegs.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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