Entsorgung Herne Gebührenentwicklung 2022
Veränderung bei den Abfallgebühren
Im Jahr 2022 wird es eine moderate Änderung bei den Abfallgebühren geben, da mehrere Faktoren die Entwicklung der Abfallgebühren beeinflussen:
• Die Entsorgungskosten steigen, u. a. auch im Entsorgungsverband ECOCity.
• Die gesonderte Sammlung von Wertstoffen über die Wertstofftonne wurde kostenmäßig neu einkalkuliert.
• Die Abschreibungen werden durch die neuen emissionsfreien Fahrzeuge steigen.
• Die Personalkosten steigen tarifbedingt.
Die eingeplante Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 950.000 € und einige Kostenreduzierungen können diese Kostenerhöhungen nicht vollständig kompensieren. Deshalb müssen die Abfallgebühren angehoben werden. Hier wird zum Beispiel die Leerung der Restmülltonne bei einer wöchentlichen Leerung 20 Cent mehr kosten, die Leerung der Biotonne wird um 2,5 Cent pro Leerung erhöht. Prozentual bedeutet das eine Erhöhung um rund 3,88% im Restmüllbereich und für die Biomülltonnen von 2,11%.
Neu in 2022 ist die Einführung einer Gebühr für den Transport von Behältern aus Kellern durch den höheren Zeitaufwand und die besondere Erschwernis für diese Leistung. Hier werden die Grundstückseigentümer mit Kellern noch angeschrieben, ob sie den Transport weiterhin wünschen oder ob sie die Behälter selbst zur Abfuhr bereitstellen wollen. Falls ein Transportservice gewünscht wird, liegen die Kosten bei:
- Restmülltonne (80L-120L), wöchentliche Leerung 138 €/a
- Restmülltonne (80L -120L), 14tägliche Leerung 69 €/a
- Biotonne (80 L-120L), 14tägliche Leerung 69 €
Die neue Gebühr ersetzt bei Grundstücken, für die bereits ein Transportservice für einen Weg über 10 Meter bezahlt wird, die bisherige Transportpauschale und wird nicht zusätzlich erhoben.
Außerdem steigt die Gebühr für den Abfallsack um 0,50 € auf 4 €.
Die Änderung der Abfallgebührensatzung tritt Anfang Januar 2022 in Kraft.
Beispiele der Kostenentwicklung bei den Abfallgebühren
Die Jahresgebühren für die Leerung der Restmülltonnen steigen 2022 im Vergleich zu den Gebühren des laufenden Jahres bei der
• 80l Restmülltonne, wöchentliche Leerung:
2021: 253,98 €/a
2022: 263,84 €/a
Das ist eine Erhöhung um 9,86 € für das ganze Jahr oder um 0,82 € pro Monat bzw. 20 Cent pro Leerung.
• 80l Restmülltonne, 14tägliche Leerung
2021: 165,94 €/a
2022: 172,54 €/a
Das ist eine Erhöhung um 6,60 € für das ganze Jahr oder 0,55 € pro Monat bzw. 27 Cent pro Leerung
• 80l Biotonne, 14tägliche Leerung
2021: 31,56 €/a
2022: 32,23 €/a
Das ist eine Erhöhung um 0,67 € im Jahr oder 0,06 € pro Monat bzw. 2,7 Cent pro Leerung
Veränderungen bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.
Mehrere Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Gebühren:
• Die Personalkosten steigen tarifbedingt und aufgrund höherer Leistungen.
• Die Abschreibungen werden durch neue emissionsfreie Fahrzeuge und die neue Salzhalle mit Soleaufbereitungsanlage steigen.
• Berücksichtigung von Verlusten aus Vorjahren
Eingeplant werden musste ein Teil aus dem gebührenrelevanten Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 200.000 €. Deshalb müssen die Straßenreinigungsgebühren um 8,51 % und die Winterdienstgebühren um 9,3 % angehoben werden.
Beispiele der Kostenentwicklung bei den Gebühren Straßenreinigung/Winterdienst
Straßenreinigung:
• Steigerung der Jahresgebühr um 0,44 € je Meter Grundstücksseite bei einmaliger wöchentlicher Reinigung.
• Vergleich: 2021 = 5,17 €, 2022 = 5,61 €
• Mehrbelastung für einen Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von 20 Frontmetern: 8,80 € /a bzw. 73 Cent im Monat.
Winterdienst:
• Die Winterdienstgebühren erhöhen sich gegenüber 2021 um je 4 Cent pro zu „behandelndem“ Meter.
• Vergleich: 2021 = 0,43 €, 2022 = 0,47 €
• Die Erhöhung beträgt bei 20 Frontmetern 0,80 €/a bzw. 7 Cent im Monat
Die Neufassung der Gebührensatzung Straßenreinigung / Winterdienst tritt Anfang Januar 2022 in Kraft.
„Die Erhöhung der Gebühren ist unumgänglich, aber moderat. Die verschiedenen Kostensteigerungen waren nicht ganz aufzufangen und im Vergleich zu den Abfallgebühren, wo wir einen Teil der Ausgleichsrücklage einsetzen können, müssen wir bei den Straßenreinigungsgebühren einen Verlustvortrag teilweise ausgleichen.“, sagt Horst Tschöke, Vorstand von Entsorgung Herne.
Weiterentwicklung der Satzung zum Winterdienst
Für die nächste Satzung ab 2023 soll die Zuordnung der Straßen zu den Streustufen im Winterdienst entsprechend der Bedeutung, der Gefährdung und der damit verbundenen Priorisierung im Winterdienst durch Erweiterung der Streustufen überarbeitet werden. Der Streustufe 1 sollen dann rund 100 Km Straßen (Hauptverkehrsstraßen, priorisierte ÖPNV-Linien und herausgehobene Versorgungs- und Verkehrsbereiche) in unserer Stadt, die – wie bisher - in der ersten Priorität geräumt und gestreut werden, zugeordnet werden. Erst danach werden weitere wichtige Straßen in einem Umfang von rund 300 Km durch den Winterdienst mit Streufahrzeugen bearbeitet, die den Streustufen 2 bzw. auch 3 nach Prioritäten zugeordnet werden sollen. Dazu gibt es dann noch weitere Straßen im Stadtgebiet, die den Streustufen 4 oder auch 5 zugeordnet werden sollen, in denen kein Winterdienst erfolgt und für die dementsprechend auch keine Winterdienstgebühren erhoben werden.
Horst Tschöke erklärt dazu: „Damit schaffen wir mehr Transparenz für die Öffentlichkeit und die Gebührenzahler über die Abfolge der Gefahrenbeseitigung im Winterdienst und die damit verbundenen Gebührenunterschiede.“
Autor:Entsorgung Herne aus Herne |
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