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Rechte pflegebedürftiger Menschen
Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute,würdevolle Pflege.
Grundwerte guter, würdevolller Pflege sind Menschlichkeit, Fürsprache und Respekt.
Ziele sind Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit pflegebedürftiger Menschen. Gute Pflege soll auch dazu beitragen, möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben zu können. Daher haben pflegebedürftige Menschen zum Anspruch auf Gesundheitsförderung und Prävention. Das gilt unabhängig vom Alter, vom Ausmaß des Pflegebedarfs sowie von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Für gute Pflege gibt es Grundlagen.
Die Grundlagen guter Pflege sind in ethischen und rechtlichen Dokumenten sowie fachlichen Leitlinien und Standards festgehalten.Dazu gehören zum Beispiel:
ICN-Ethikkodex
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Elftes und Fünftes Sozialgesetzbuch.
DNQP- Expertenstandards.
Entscheidend ist der Wille des pflegebedürftigen Menschen.
Pflegebedürftige Menschen haben das Recht, selbst über ihre Pflege und ihren Alltag zu bestimmen.
Es gibt Möglichkeiten, sich über die Pflege zu beschweren.
Pflegekasse/Pflegeversicherung.
Medizinischer Dienst (MD).
Aufsichtsbehörden der Länder.
Kommunale Beschwerdestellen.
Sozial- oder Wohlfahrtsverbände.
Was man erwarten kann, als pflegebedürftiger Mensch ( Rechte ).
Selbstbestimmung, Information, fachgerechte Pflege, Sicherheit, Respekt, Selbstständigkeit, Prävention, Verlässlichkeit, Diskretion, Beschwerde.
Teilquelle: zqp.de
Autor:Hans-Jürgen Wille aus Herne |
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