Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Mehr Mitbestimmung für 7100 Beschäftigte in Herne und Gelsenkirchen

Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, um das sich niemand bringen lassen sollte, sagt die Gewerkschaft NGG. Gerade auch in kleinen Restaurants oder Bäckereien sollten sich die Beschäftigten für eine Arbeitnehmervertretung stark machen. | Foto: NGG | Alireza Khalili
  • Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, um das sich niemand bringen lassen sollte, sagt die Gewerkschaft NGG. Gerade auch in kleinen Restaurants oder Bäckereien sollten sich die Beschäftigten für eine Arbeitnehmervertretung stark machen.
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Mehr Demokratie hinterm Werkstor: Beschäftigte, die sich in Gelsenkirchen und Herne über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und die Betriebsratswahlen im kommenden Jahr nutzen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf.

„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, sagt Martin Mura, Geschäftsführer der NGG-Region Ruhrgebiet. Doch ein Großteil der Menschen, die in der Lebensmittelbranche - 1300 Beschäftigte in Gelsenkirchen und 900 in Herne - sowie im Gastgewerbe - 3500 Beschäftigte in Gelsenkirchen und 1400 in Herne - arbeiten, könne nicht auf eine Arbeitnehmervertretung bauen. Das liege auch daran, dass gerade in Kleinbetrieben viele Chefs die Gründung eines Betriebsrats blockierten, berichtet der Gewerkschafter. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung sei.

Dort, wo es Betriebsräte gebe, sei nicht nur häufiger das Kurzarbeitergeld aufgestockt worden. Auch beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz komme es entscheidend auf die Mitsprache der Arbeitnehmervertreter an, so Mura. Die NGG appelliert daher an die Beschäftigten aus ihren Branchen, sich im eigenen Betrieb schon jetzt über die Kandidaten zu informieren – oder sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen.

„Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, das jeder nutzen und nicht verschenken sollte. Schon in Betrieben ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl möglich“, betont Mura. Die regulären Betriebsratswahlen beginnen im März. Getreu dem Motto „Haste keinen, wähl Dir einen!“ können Belegschaften jederzeit die Wahl einleiten. Die NGG bietet Unterstützung bei den Vorbereitungen.

Dabei gelten neue Regeln: Das in diesem Jahr eingeführte Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt die Position der Beschäftigten. „Wer eine Betriebsratswahl vorbereitet, ist nun schwerer kündbar. Außerdem erhalten Betriebsräte bei Themen wie dem mobilen Arbeiten, der betrieblichen Weiterbildung und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache“, erklärt Mura.

Betriebsräte wählen

Von der automatisierten Warenbestellung in der Backwarenfabrik bis hin zur Software-Schulung von Hotelangestellten – bei vielen Umstellungen am Arbeitsplatz könnten die Interessenvertreter jetzt mehr mitreden, so die NGG. Dabei nutze die Mitbestimmung auch den Unternehmen: Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als Unternehmen, bei denen es keinen gibt. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management.

Dennoch ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnte im Jahr 2000 noch jeder zweite Beschäftigte in Westdeutschland auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 40 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Zahlen zeigen, dass in puncto Mitbestimmung mehr getan werden muss. Die Politik hat zwar einige Hürden für die Betriebsratswahl abgebaut. Aber es kommt auch auf die Beschäftigten an, ihr gutes Recht wahrzunehmen“, betont Mura.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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