Information der Alloheim Senioren Residenz
Kurzzeit-Pflegeplatz sichern
Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig um Kurzzeitpflegeplätze kümmern, denn schon jetzt stehe fest: Die Nachfrage übersteigt das Angebot, so die Alloheim Senioren-Residenz in einer Pressemitteilung.
Fehlende Kurzzeitpflegeplätze seien auch in den kommenden Monaten ein akutes Problem. In der Nach-Corona-Zeit werde in Kürze besonders dieser Mangel für pflegende Angehörige deutlich spürbar. Denn: Auch in NRW steht keine ausreichende Zahl an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Um Familien mit dringendem Bedarf schnell und unbürokratisch helfen zu können, rät die Alloheim Senioren-Residenz Angehörigen, einen absehbaren Platzbedarf zur Ferienzeit schon jetzt zu reservieren.
Pflegende Angehörige, die ihre Urlaube und Termine planen, stellen derzeit eine sehr geringe Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen fest. Das stellt sie vor Herausforderungen, denn: „Bei Reisen, wichtigen Terminen oder bedingt durch einen Ausfall der privaten Pflegeperson sind für viele Familien Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze sehr wichtig“, sagt Jennifer Feldmann-Geller, Einrichtungsleiterin der Alloheim Senioren-Residenz Jürgens Hof, „schon jetzt ist absehbar, dass Kurzzeitpflegeplätze zur Ferienzeit kaum oder gar nicht vorhanden sein werden. Darum sollte man sich schon jetzt kümmern.“
56 Tage bei Pflegegrad Stufe II
Um pflegenden Angehörigen diese Sorge zu nehmen, sind alle freien Plätze deutschlandweit in der Alloheim-Gruppe vernetzt. Hanna Giller: „So können wir freie Pflegeplätze vermitteln und bei der Koordination helfen. Auch wenn aktuell bei uns nichts mehr frei sein sollte, suchen wir Alternativen, um zu helfen.“ Liegt zum Beispiel der geplante Urlaubsort innerhalb Deutschlands, ließe sich damit sogar auch einfach und unkompliziert ein freier Platz in der Nähe der Angehörigen an einem deutschen Urlaubsort finden.
Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege ist regulär auf 56 Tage im Jahr befristet und setzt das Vorliegen eines Pflegegrades mindestens der Stufe II voraus. Immer dann, wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht privat betreut werden können oder beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, kann man einen Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplatz in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen beteiligen sich dabei an den Kosten.
Nahezu alle Alloheim-Einrichtungen bieten Kurzzeitpflege stationär in einer Pflege-Residenz, als mobile Pflege zu Hause oder auch im Rahmen einer Tagespflege an. Mit einer möglichst frühen Organisation erhöhen die Angehörigen ihre Chancen einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen - und können dann entsprechend planen.
Autor:Lokalkompass Herne aus Herne |
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