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Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen verhindern
Ältere pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, Gewalt zu erfahren.
Sie sind auf Pflegende angewiesen und können sich oft schlecht wehren. Viele können nicht von Vorfällen berichten. Besonders gefährdet sind Menschen mit Demenz. Manches krankheitsbedingte Verhalten von Menschen mit Demenz fordert Pflegende stark heraus. Dann kann es zu spontanen agressiven Reaktionen und Gewalthandlungen kommen. In Pflegeeinrichtungen ist zudem aggressives Verhalten zwischen Bewohnerinnen und Bewohner nicht selten.
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor.
Beispiele für Gewalt:
sich respektlos verhalten: schimpfen, anschreien, bloßstellen, beleidigen, ignorieren-
bevormunden: zum Essen zwingen, gegen den Willen über Alltag oder Ausgaben entscheiden.
Hilfe vorenthalten: Bedürfnisse oder Schmerzen nicht ernst nehmen, zu wenig unterstützen.
Schmerzen zufügen: absichtlich zu schnell, zu ruckartig oder zu grob anfassen, zu heiß waschen.
Freiheit einschränken: einschließen,festbinden, mit Medikamenten ruhigstellen.
Gewalt geschieht nicht immer böswillig, sondern auch aus Unachtsamkeit, Zeitmangel oder Überforderung der Pflegenden. Aggressives Verhalten von Menschen mit Demenz ist oftmals ein Krankheitssymptom.
Folgen:
Gewalt kann die Gesundheit langfristig schädigen und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen.
FEM
Mit freiheitsentziehenden Maßnahmen ( FEM ) wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Aber:
FEM greifen sehr stark in die Grundrechte eines Menschen ein und sind gefährlich für die Gesundheit. Sie dürfen daher nur aus schwerwiegenden Gründen mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person oder mit richterlicher Genehmigung angewendet werden.
Zu FEM gehört zum Beispiel:
einschließen, einen Stuhl mit Tischvorrichtung verwenden, mit einem Gurt festbinden, Medikamente geben, um ruhigzustellen.
Anzeichen, die auf Gewalt hindeuten:
blaue Flecken, Hautabschürfungen,Kratzer, Platzwunden, Druckgeschwüre, Mangelernährung,Flüssigkeitsmangel,Verletzungen im Intimbereich, ungepflegtes äußeres Aussehen,
verändertes Verhalten, schreckhaft,verängstigt, scheu aggressiv, verwirrt, benommen.
Tipps zum Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Gewalt:
Anzeichen wahrnehmen, Beobachtungen ansprechen, Hilfe anbieten, alles dokumentieren, Position beziehen, verantwortliches Personal verständigen, Ärztliche Untersuchung anregen, Beschwerden anbringen, Rat holen, Polizei rufen.
Teilquelle:zqp.de
Autor:Hans-Jürgen Wille aus Herne |
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