Ratgeber der Verbraucherzentrale
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Ein lediger Rentner, der 2021 über keine weiteren Einkünfte verfügte und in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, muss bei einer Bruttojahresrente von mehr als 13.990 Euro davon ausgehen, dass darauf Steuern zu zahlen sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin und informiert in einem neuen Ratgeber über Änderungen und Pflichten bei der Steuererklärung.
Als Bumerang erweisen kann sich die Hoffnung, an der Steuererklärung vorbeizukommen: Das Finanzamt erfährt automatisch von Rentenzahlungen und kann Steuerzahlungen auch rückwirkend einfordern. Der Ratgeber Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2021/2022 zeigt, wie Ruheständler die Höhe ihrer Gesamteinkünfte ermitteln. Er zeigt außerdem, wie etwa der im Jahr 2020 erhöhte Pflege- und Behindertenpauschbetrag oder andere Werbungskosten die Steuerlast reduzieren können. Er bewahrt zum einen davor, unbemerkt in die Abgabepflicht zu rutschen und führt zum anderen Schritt für Schritt zu den notwendigen Angaben in die richtigen Formulare.
Infos zu Formularen und Fristen
Aufgezeigt wird, wie das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich zu berechnen ist, welche unterschiedlichen Einkunftsarten zu berücksichtigen sind, wie hoch der Grundfreibetrag ist und welche Ausgaben etwa für Krankheit und Pflege abzugsfähig sind. Der Ratgeber lotst durch die verschiedenen Formulare und Anlagen und gibt praktische Hinweise, was, wo und wie einzutragen ist. Beispiele und eine Reihe von Steuerspartipps machen das Buch zu einem echten Steuergehilfen, damit beim Fiskus alles glatt läuft.
Der Ratgeber Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2021/2022 hat 240 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Er ist auch in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, Freiligrathstraße 12, erhältlich.
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.