Critical Mass auch für Rollstuhlfahrer?
Mehr als 15 Radfahrer dürfen nach § 27 der StVO einen geschlossenen Verband bilden
Eine Veranstaltungs- und Protestform die es seit einiger Zeit auch in Deutschland gibt.
Nun ist die Frage, gelten die Ausnahmeregeln auch für mehr als 15 Rollstuhlfahrer?
Ich denke das probieren wir einmal aus.
Ein Merkmal der Critical Mass ist, daß es keinen Veranstalter und keine Organisation gibt. Lediglich einen Initiator.
Ich werde beispielsweise am 3 Oktober um 13 Uhr auf dem Berliner Platz in Herne sein und von dort einen kurzen Ausflug von 2-3 Kilometern unternehmen. Alleine oder in Gesellschaft, wir werden es sehen. Um im Falle des Gelingens besser im Verkehr gesehen zu werden, empfiehlt sich das Tragen einer Warnweste.
Interessantes hier bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Critical_Mass_%28Aktionsform%29
Auszug aus dem Gesetzestext:
Mehr als 15 Radfahrer dürfen nach § 27 der StVO einen geschlossenen Verband bilden, der allerdings als solcher für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein muss. Für diesen Verband gelten sinngemäß die Verkehrsregeln eines einzelnen Fahrzeuges und er hat z. B – als wäre er etwa ein Sattelzug – in einem Zug über eine Kreuzung mit Ampel zu fahren, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf Rot umschaltet. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Verden 1989 bestätigt.[5] Aus dem gleichen Grund darf er z. B. erst dann links abbiegen, wenn die Lücke im Gegenverkehr für die Passage des ganzen Verbandes ausreicht. Für Radfahrer eines Verbandes gilt zudem nicht die Radwegbenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 StVO und sie dürfen auf der Fahrbahn zu zweit nebeneinander fahren.
Autor:Thomas Militzer aus Wanne-Eickel |
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