Herne bekanntlich Vorreiter
Wissenswertes über E-Roller

Die drei wendigen Flitzer warten auf ihren Einsatz und können per praktischer Smartphone-App gemietet werden. | Foto: Stefan Kuhn
  • Die drei wendigen Flitzer warten auf ihren Einsatz und können per praktischer Smartphone-App gemietet werden.
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Seit Juni sind Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer prägen immer mehr das Straßenbild. Doch nicht jeder darf ungebremst auf einem beliebigen E-Roller auf öffentlichen Straßen Gas geben.
Ob geliehen oder gekauft – wer einen Elektro-Tretroller fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das Fahrzeug den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf nicht auf Gehwegen fahren. Das Tempolimit liegt bei 20 Stundenkilometern. Man braucht für die Fahrt eine Versicherung.
Die Roller werden durch einen Elektro-Motor angetrieben, lassen sich zur Fortbewegung jedoch auch treten. Sie sind klein, wendig und teilweise zusammenklappbar. E-Tretroller, auch E-Scooter genannt, sind nicht zu verwechseln mit Elektromobilen für gehbehinderte Menschen. Für diese und andere Spezialfahrzeuge gelten gesonderte Regeln.
Damit die neuen Trendsetter auf öffentlichen Wegen durchstarten können, gehören zur Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können.
Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, aufgrund unebener Straßen und des häufig starken Verkehrs ist es jedoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem Kopf zu tragen. Ähnlich wie beim Mofa müssen elektrische Tretroller eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die unter der Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer benötigen zudem die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss.

Verletzungsrisiko privat abdecken

Die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden bei Unfallopfern, jedoch nicht bei eigenen Schäden auf. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich beispielsweise durch eine private Unfallversicherung abdecken.
Um sich gegen Diebstahl zu schützen, bieten einige Versicherungen auch Kaskoversicherungen für die E-Scooter an. Wer den zweirädrigen Elektrospaß leihen oder kaufen will, sollte sich zuvor ausführlich beim Halter oder bei den Versicherungsgesellschaften über den Deckungsschutz im Schadensfall informieren.
E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege gibt.
Die zusammenklappbaren Varianten der Roller können seit dem 1. August meist kostenlos in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen transportiert werden. Im zusammengeklappten Zustand werden sie in der Regel von den Verkehrsverbunden wie ein Gepäckstück behandelt. Deshalb wird kein Ticket fällig. Für Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht. Diese Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und benötigen ein entsprechendes Ticket.
Weitere Informationen:verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Herten

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