Verbraucherberatung bringt Licht in den Gesundheits-Dschungel

Ums liebe Geld geht es bei der Rechtsberatung im Gesundheitswesen: Anwalt Tobias Kuschkewitz und Veronika Zoller, Leiterin der Beratungsstelle. WB-Foto:  Bernhard. W. Pleuser
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Was ändert sich durch Neuregelungen im Gesundheitswesen? Kann ich meine Krankenkasse wechseln? Was tue ich, wenn die Arztrechnung höher ist als der Kostenvoranschlag? Was für Rechte habe ich als Patient? Auf alle diese Fragen weiß die Verbraucherberatung in Herne eine Antwort. Und wenn es ganz schwierig wird, steht ein Anwalt zur Verfügung.

Der Herner Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz (36), spezialisiert auf Sozialrecht, ist das Licht im Dschungel des Gesundheitssystems. Er kümmert sich ab sofort an jedem letzten Dienstag im Monat (also erstmals am 30. Juli) in den Räumen der Herner Verbraucherberatung um Menschen, die Probleme mit Ärzten, Kliniken oder Krankenkassen haben.

Nur 19 von 58 Beratungsstellen bieten diesen Service

Der Jurist steht jeweils etwa zwei Stunden zur Verfügung. Das ist nicht selbstverständlich, denn nur 19 von 58 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten eine juristische Gesundheitsberatung an – dazu zählt nun Herne, worauf Veronika Zoller, Leiterin der Einrichtung in der Freiligrathstraße 12, natürlich stolz ist.

Sie klärt selbst fachkundig in Sachen Gesundheit auf. Bei besonders komplexen Problemen kommt der Anwalt zum Zuge.

Veronika Zoller und Tobias Kuschkewitz sind gefragt, wenn es um Möglichkeiten zu Wahl und Wechsel der Krankenkasse geht, um konkrete Leistungen der gesetzlichen Kassen oder um rechtliche Grundlagen bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und ärztlichen Abrechnungen. „Schickt etwa der Mediziner eine Rechnung über 500 Euro für eine Vita-minspritze“, so Zoller, „können wir eingreifen.“

Zur Beratungs-Palette gehören auch Konflikte mit Arzt oder Krankenkasse oder Fragen zu Kosten für Arznei- und Hilfsmittel. Ein besonderes Augenmerk richtet Veronika Zoller auf Menschen, die gar nicht krankenversichert sind, was rechtlich nicht mehr zulässig ist und solche, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können.

Beitragsschulden sollen erlassen werden

„Nach dem Beitragsschulden-Gesetz, das ab 1. August gelten soll, werden demjenigen, der mit seinen Beiträgen im Verzug ist, Schulden und Versäumniszuschläge erlassen“, betont die Fachfrau, „allerdings muss er sich bis Ende dieses Jahres melden.“

Die Rechtsberatung kostet neun Euro, wird sie vom Anwalt übernommen, fallen für 20 Minuten 30 Euro an. Muss ein Brief, etwa an die Krankenversicherung geschrieben werden, kostet das 20 Euro.

Terminabsprachen sind möglich unter 02323/447 46. Die Verbraucherberatung in der Freiligrathstraße 12 hat montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 -13, sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
www.vz-nrw.de/Herne

Autor:

Bernhard W. Pleuser aus Essen-Kettwig

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