unverschuldeter KFZ Unfall - was tun?

Ein Unfall, ob unverschuldet oder verschuldet, ist immer eine unangenehme Angelegenheit. Nur wie soll man sich verhalten in so einem, insbesondere  unverschuldetem Fall, also wenn einem jemand am Fahrzeug, gleich ob PKW, Transporter oder Zweirad, einen Schaden verursacht hat.

Grundsätzlich kann geraten werden immer die Polizei hinzuzuziehen, auch bei sogenannten Bagatellschäden. Denn ob es sich um einen solchen handelt oder nicht ist als Laie im ersten Moment gar nicht erkennbar.
Die Polizei nimmt den Unfall auf und erstellt vor Ort ein Unfallprotokoll, was auch wichtig ist für die einwandfreie Schuldzuweisung des Unfallverursachers.

Dann beginnen bei vielen die ersten Fehler. Grundsätzlich sollte man nicht auf Schreiben oder Anrufe der Versicherung des Unfallverursachers einlassen, sondern zu einem KFZ Sachverständigen oder Rechtsanwalts seiner Wahl gehen. Die Kosten dafür werden durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen. Auch empfehlen die KFZ Sachverständigen einen entsprechenden Anwalt der sich in Verkehrsunfallsachen bewährt hat.

Die Stiftung Warentest hat z.B. am 1.10.2020 dazu geschrieben:

Wer ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, geht am besten zum Anwalt. Der Jurist ist für Geschädigte gratis. Viele Versicherer kürzen sonst dreist die Erstattung. Hier lesen Sie, mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann ein Mietwagen als Ersatz drin ist und was man unmittel­bar nach dem Unfall unbe­dingt beachten sollte.

Anruf

Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt? Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfall­ort anruft. Sie ist weder Ihr Partner noch Ihr Helfer. Der Sach­bearbeiter will die Erstattung gering halten.

Gutachter

Nehmen Sie nicht den Sach­verständigen der gegnerischen Versicherung. Beauftragen Sie selbst einen ihrer Wahl.

Werk­statt

Die Werkstatt Ihres Vertrauens ist auch ein guter Anlaufpunkt, da diese in den meisten Fällen auch mit Gutachtern zusammenarbeiten.

Ein Anwalt auch für kleine Schäden

Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuld­frage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an. Das Amts­gericht Dort­mund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main nannte es sogar fahr­lässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mit ver­ursacht hat, muss sich an den Anwalts­kosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuld­frage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.

Viele Unfall­opfer wollen die Sache selbst regeln und wegen Kleinig­keiten keinen Juristen hinzuziehen. Doch der Sach­bearbeiter der gegnerischen Versicherung ist ihnen weit über­legen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinig­keiten.

Auch in Herne gibt es natürlich entsprechende Sachverständige / Gutachter die in einem Schadensfall in Anspruch genommen werden können, wie z.B.:

KSH Service Herne Industriestr. 20a 44628 Herne Tel. 02323-1480846

Ingenieurbüro Öztürk Westring 124 44629 Herne Tel. 02323-1379997

nur um einige zu nennen.

Autor:

Rainer Burg aus Herne

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.