unverschuldeter KFZ Unfall - was tun?
Ein Unfall, ob unverschuldet oder verschuldet, ist immer eine unangenehme Angelegenheit. Nur wie soll man sich verhalten in so einem, insbesondere unverschuldetem Fall, also wenn einem jemand am Fahrzeug, gleich ob PKW, Transporter oder Zweirad, einen Schaden verursacht hat.
Grundsätzlich kann geraten werden immer die Polizei hinzuzuziehen, auch bei sogenannten Bagatellschäden. Denn ob es sich um einen solchen handelt oder nicht ist als Laie im ersten Moment gar nicht erkennbar.
Die Polizei nimmt den Unfall auf und erstellt vor Ort ein Unfallprotokoll, was auch wichtig ist für die einwandfreie Schuldzuweisung des Unfallverursachers.
Dann beginnen bei vielen die ersten Fehler. Grundsätzlich sollte man nicht auf Schreiben oder Anrufe der Versicherung des Unfallverursachers einlassen, sondern zu einem KFZ Sachverständigen oder Rechtsanwalts seiner Wahl gehen. Die Kosten dafür werden durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen. Auch empfehlen die KFZ Sachverständigen einen entsprechenden Anwalt der sich in Verkehrsunfallsachen bewährt hat.
Die Stiftung Warentest hat z.B. am 1.10.2020 dazu geschrieben:
Wer ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, geht am besten zum Anwalt. Der Jurist ist für Geschädigte gratis. Viele Versicherer kürzen sonst dreist die Erstattung. Hier lesen Sie, mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann ein Mietwagen als Ersatz drin ist und was man unmittelbar nach dem Unfall unbedingt beachten sollte.
Anruf
Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt? Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Sie ist weder Ihr Partner noch Ihr Helfer. Der Sachbearbeiter will die Erstattung gering halten.
Gutachter
Nehmen Sie nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Beauftragen Sie selbst einen ihrer Wahl.
Werkstatt
Die Werkstatt Ihres Vertrauens ist auch ein guter Anlaufpunkt, da diese in den meisten Fällen auch mit Gutachtern zusammenarbeiten.
Ein Anwalt auch für kleine Schäden
Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an. Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).
Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mit verursacht hat, muss sich an den Anwaltskosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuldfrage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.
Viele Unfallopfer wollen die Sache selbst regeln und wegen Kleinigkeiten keinen Juristen hinzuziehen. Doch der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist ihnen weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten.
Auch in Herne gibt es natürlich entsprechende Sachverständige / Gutachter die in einem Schadensfall in Anspruch genommen werden können, wie z.B.:
KSH Service Herne Industriestr. 20a 44628 Herne Tel. 02323-1480846
Ingenieurbüro Öztürk Westring 124 44629 Herne Tel. 02323-1379997
nur um einige zu nennen.
Autor:Rainer Burg aus Herne |
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