Tipps zum Bildrecht: Keine Bilder von Film und Fernsehen veröffentlichen!
Gerade hat die Fußball-WM der Männer wieder angefangen, da mehren sich auch im Lokalkompass wieder Beiträge über das Turnier des Jahres. Klar, dass wir uns als Autor*innen für den eigenen Text auch noch ein passendes Bild wünschen. Dürfen wir vielleicht ein Foto vom Fernsehbildschirm machen und es hochladen?
Die Antwort ist leider eindeutig: Nein, dürfen wir nicht. Auch wenn wir die Quelle ordnungsgemäß nennen, auch wenn das Bild vielleicht von einem öffentlich-rechtlichen Sender stammt, auch wenn wir das Bild noch im Nachhinein bearbeiten und verändern – wir dürfen es leider nicht. Das gilt natürlich nicht nur für Fußball-Spiele, die im TV übertragen werden, sondern auch für Screenshots von Youtube-Videos und sogar für Standbilder aus einem Film.
Lichtbilder sind geschützt – auch im TV
Denn wie das Urhebergesetz uns vorschreibt, sind solche Lichtbilder über das Leistungsschutzrecht aus §72 Abs. 1 geschützt. Wer solche Bilder trotzdem öffentlich verwenden möchte, etwa auf einer eigenen Seite oder in einem Lokalkompass-Beitrag, der sollte sich vorher dringend um eine Genehmigung kümmern. Laut der Rechtsanwältin Ulrike Berger könne man ein solches Bild zwar auch als Zitat (§ 51 UrhG) verwenden – und das sogar ohne vorherige Einverständnis. Allerdings sind die Anforderungen dafür sehr hoch. Der Beitrag muss sich dann inhaltlich mit dem zitierten Bild auseinander setzen. Achtung: Ein Foto von einer Fußball-Übertragung darf demnach nicht als Symbolbild für die ganze Partie benutzt werden.
Mitmach-Aktion: Lasst uns doch unsere Ideen teilen! Wer hat eine Idee, wie man ohne großen Aufwand ein passendes WM-Bild improvisieren kann, ohne dabei auf das Bildmaterial von anderen Leuten zurückzugreifen? Ladet es doch einfach hier im Beitrag hoch und zeigt, wie einfallsreich ihr seid!
Die Lokalkompass-Redaktion rät dringend: Einfach keine abfotografierten Szenen aus TV, Kino, Online-Videos etc. verwenden! Ihr verstoßt ansonsten sehr wahrscheinlich gegen das Urheberrecht.
Autor:Jens Steinmann aus Herne |
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