Tipps für die problemlose Reise

Ute Meinert (Abteilungsleiterin Fachbereich Bürgerdienste beim Einwohnerwesen Bürgerberatung) kennt sich aus bei allen Fragen zu den nötigen Dokumenten.Foto: Detlef Erler
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Wer sich auf Reisen begeben will, muss nicht nur darauf achten, dass er auch wirklich nichts beim Packen der Koffer vergessen hat. Ebenso wichtig ist es, sich im Vorfeld darüber zu informieren, welche Reisedokumente man benötigt. Denn sonst kann die lang ersehnte Reise in einer bösen Überraschung enden. Der Fachbereich Bürgerdienste informiert daher vor der großen sommerlichen Urlaubszeit über wichtige Regelungen zu Reisedokumenten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Ein- oder Ausreise über eine Auslandsgrenze, also auch für den Grenzübertritt ins benachbarte europäische Ausland, ein gültiges Ausweisdokument.Dieses kann beim Fachbereich Bürgerdienste, Friedrich-Ebert-Platz 5, oder Rathaus Wanne, Rathausstraße 6, Zimmer 6 und 8, beantragt werden.
Die Fertigungen des bordeauxfarbenen Europapasses (ePass) und des Personalausweises erfolgen bei der Bundesdruckerei in Berlin. Wird ein Reisepass zeitnah benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Er liegt in spätestens 72 Stunden vor, kostet aber eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro.
Für den ePass und den Personalausweis ist je ein biometrietaugliches, neuzeitliches Passfoto erforderlich. Die Vorgaben, die auch Fotografen zur Verfügung stehen, sind dabei unbedingt zu beachten und gelten auch für den Nachwuchs.
Ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden. Daher muss es bei der Beantragung mit dabei sein.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab dem 26. Juni 2012 ungültig. Das Kind ist dann ohne eigenes Reisedokument nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Folglich müssen alle Kinder ab diesem Tag bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Dies können Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise sein. Die Reisepässe der Eltern als Passinhaber bleiben uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrags ist nicht nötig.
Für Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika gelten besondere Einreisebestimmungen. Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms berechtigen ausschließlich alle regulären bordeauxroten deutschen Reisepässe.
Dazu gehören sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten maschinen-lesbaren als auch die danach ausgestellten genannte e-Pässe mit Chip sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26. Oktober2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.
Mit dem vorläufigen, grünen und höchstens ein Jahr gültigen Reisepass oder mit einem seit dem 26. Oktober 2006 ausgestellten, aber verlängerten oder veränderten Kinderreisepass wird dagegen für die USA ein Visum benötigt.

Autor:

Dirk Marschke aus Herne

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