Jobben in den Ferien: NGG gibt Herner Schülern Tipps

Maximal acht Stunden dürfen 15- bis 17-Jährige pro Tag in den Ferien arbeiten. | Foto: NGG
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Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt Schülern den Tipp, sich dabei auch über ihre Rechte zu informieren.

„Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckereitheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Adnan Kandemir von der NGG. Allein 160 Gastro-Betriebe gibt es in Herne, ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Kandemir. Er rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein.“

Der NGG-Gewerkschaftssekretär kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist nämlich der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“ Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt, für Schüler auf vier Wochen im Sommer.

Quelle: NGG

Autor:

Wochenblatt Herne aus Herne

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