Sorglos reisen - Teil 1
Handykosten im Urlaub

Im Urlaub reist das Handy immer mit. Aber welche Kosten können dafür im Ausland entstehen und was gilt an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? Wo lauern teure Kostenfallen? Was Sie für die Smartphone-Nutzung außerhalb Deutschlands wissen müssen, er­klärt Sigrun Widmann von der Verbraucherzentrale NRW in Herne:

Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland

Innerhalb der EU können Sie Ihren Mobilfunktarif so nutzen wie zu Hause. Fallen lauern aber bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder, bei Telefonaten ins Ausland und über Messen­ger-Apps. Informieren Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt bei Ihrem Mobilfunkunternehmen, welche Kosten für interna­tionales Roaming bei Ihrem Tarif anfallen und schließen Sie ggf. Tages- oder Wochenflats ab.
Mit den meisten Messengern wie Skype, Threema oder WhatsApp und anderen können Sie nicht nur Nachrichten und Dateien senden und empfangen, sondern auch Telefonate führen. Auch wenn das Telefonieren gerne als kostenlos an­gepriesen wird, kann es teuer werden! Denn die Gespräche finden grundsätzlich über das Internet statt und verbrauchen entsprechende Datenmengen. Auf Reisen sollten Sie Messen­ger zum Telefonieren also nur im WLAN nutzen.
Als Unterschied zu Telefonaten über Messenger oder ver­gleichbare Apps gibt es auch noch so genannte WLAN-Calls (auch Wifi-Calls oder VoWiFi genannt). Bei manchen Anbie­tern müssen Sie sie aktivieren lassen. Erkundigen Sie sich da­bei nach möglichen Kosten! Denn WLAN-Calls fallen nicht un­ter die Regeln des EU-Roamings.

Kostenfalle Mailbox
Die wohl größte Kostenfalle bei Aufenthalten außerhalb der EU ist die Mailbox. Für die Verbindungen ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox muss der Angerufene aufkom­men. Die Rufumleitung zur Mailbox kann in der Regel auch abgeschaltet werden. Dann sind Sie nur im Ausland erreich­bar, wenn Sie im Netz eingebucht sind. Sie bezahlen aber nur die Telefonate, die Sie unmittelbar annehmen. Veränderungen an der eingestellten Rufumleitung sollten schon in Deutsch­land erfolgen.
Die EU-Roaming-Verordnung regelt, dass der Empfang und das Abhören von Mailbox-Nachrichten aus Ländern der EU ohne zusätzliche Kosten möglich sein müssen.

Telefonieren und surfen auf Schiffen

Die an Land genutzten Mobilfunknetze decken die Meeresge­biete nicht ab. Ihre Reichweite ist landgestützt.
Meistens ist an Bord von Schiffen (etwa Kreuzfahrtschiffen und Fähren) ein Mobilfunknetz verfügbar. Dieses Netz wird über Satellitentechnik ermöglicht. Vor Antritt einer Seereise sollte man sich beim Reiseanbieter oder der Reederei erkundi­gen, welcher Satellitennetzbetreiber das jeweilige Schiff ver­sorgt. Außerdem ist es ratsam, sich die detaillierten Preise für Satellitenverbindungen des eigenen Mobilfunkanbieters zu no­tieren.

Smartphone und Tablet im Flugzeug
Bei immer mehr Fluggesellschaften kann man während des Fluges mit seinen mobilen Geräten ins Internet. Lediglich bei Starts und Landungen muss entweder der Flugmodus aktiviert oder das Gerät abgeschaltet werden. Aber Vorsicht: "Normalbetrieb" während des Flugs kann hohe Kosten verursachen.

Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen ins Ausland überhöhte Kosten berechnet, prüft die örtliche Beratungsstelle der Verbraucher­zentrale NRW in Herne die Rechnungen des Anbieters und hilft, un­berechtigte Forderungen abzuwehren.
Ausführliche Informationen gibt’s auch online unter www.verbraucherzentrale.nrw/handykosten-im-ausland-28164

Autor:

Silke Gerstler aus Herne

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