..für Zeitarbeiter Hoffnung

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschloß gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen zu verlangen. (Az: 1 ABR 19/10)
Alle Mitglieder der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Dies gelte nach der seit Montag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung rückwirkend für Tarifverträge ab 2003, sagte der Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann.
Nun wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen.
Sie müssten ihre Ansprüche jedoch einklagen bei Gericht.

Autor:

Christian Arczynski aus Herne

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