Mehrwegpflicht in Gastronomiebetrieben
Entsorgung Herne sucht Testerinnen und Tester für Mehrwegbehälter
Mehrwegpflicht
Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofortverzehr in Einwegplastik anbieten – z. B. Menüschalen und Boxen aus Plastik. Für Einweg-Getränkebecher, egal aus welchem Material, gilt die Mehrwegpflicht ebenfalls. Caterer, Lieferdiens-te, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereithalten. Diese dürfen nicht teurer sein als das Einweg-Angebot. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (z. B. bei Kaffee zum Mitnehmen) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.
Nur kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter*innen und maximal 80 m² Ladenfläche sind von der Pflicht, selbst ein Angebot zu machen, ausgenommen. Aber sie müssen auf Wunsch Essen bzw. Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot deutlich hinweisen.
Jede Stunde werden in Deutschland 520.000 Essensboxen, Menüschalen und Pizzakartons für den Außer-Haus-Konsum von Speisen verbraucht. Das entspricht 4,5 Milliarden Essensboxen pro Jahr.
Den größten Anteil am Abfallaufkommen haben mit über 155.000 Tonnen Teller, Boxen, Schalen etc., darunter Pizzakartons mit allein fast 50.000 Tonnen. Nicht berücksichtigt sind hier die Einwegteller etc. aus Privathaushalten. Der Verbrauch an Einweg-Essensboxen belastet das Klima in Deutschland jährlich mit mehr als 410.000 Tonnen CO2.
Auch die Meere leiden unter der zunehmenden Belastung durch Müll. Studien zufolge landen Jahr für Jahr bis zu 13 Millionen Tonnen Plastikabfälle allein von Land in den Weltmeeren. Und längst kennen wir das Problem auch aus der Nord- und Ostsee. Durchschnittlich liegen an den deutschen Ostseestränden 70 Müllteile, an der Nordsee sind es sogar 389 auf 100 Metern Strand. Regelmäßig werden bei Aufräumaktionen Einweggeschirr, Styropor für den To-Go-Verzehr oder sonstige Lebensmittelverpackungen gefunden.
Testerinnen und Tester gesucht!
Entsorgung Herne hat 25 Mehrweg-Menüschalen und 25 Mehrweg-Sets (je eine Burger-Box und ein Suppentöpfchen) angeschafft. Es werden 50 Tester*innen gesucht (25 aus Herne, 25 aus Wanne), die mindestens zweimal bei Herner Gastrobetrieben ihrer Wahl Essen kaufen, das dort in das Mehrweggeschirr „zum Mitnehmen“ eingefüllt werden soll.
Bewerbung
Wer Lust hat, als Tester*in beim Marktcheck mitzumachen, kann sich vom 20.07. bis zum 25.07.2023 unter der E-Mail-Adresse barbara.nickel@entsorgung.herne.de bewerben.
• Die Bewerbung gilt jeweils für eine Person.
• Angegeben werden müssen: Name und Vorname.
• Das Testgebiet -Herne oder Wanne-Eickel - muss festgelegt werden.
• Es muss angegeben werden, ob die Menüschale oder das Mehrwegset (Burger-Box plus Suppentöpfchen) gewählt werden.
• Es muss angegeben werden, an welcher Stelle die Test-Utensilien ab dem 27.07.2023 abgeholt werden: im Servicecenter von Entsorgung Herne an der Südstraße 10 oder bei der Verbraucherzentrale, Freiligrathstraße. 12.
Testphase
Der Test wird in der Zeit zwischen dem 07.08. und dem 21.08.2023 mindestens zweimal durchgeführt. Ein Fragebogen, der dem Mehrweggeschirr beiliegt, muss ausgefüllt werden.
Rücklauf der Fragebögen
Der Fragebogen muss bis zum 22.08.2023 zurückgegeben werden.
Das Mehrweggeschirr verbleibt als „Dankeschön fürs Mitmachen“ bei der Testerin oder dem Tester.
Autor:Entsorgung Herne aus Herne |
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