Direktor des Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe leitet neue Leitlinie für die Überwachung von Föten
Die Leitlinie „Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ ist eine Orientierung für Ärzte aus Deutschland, Österreich sowie der Schweiz und beschäftigt sich mit der Überwachung von ungeborenen Babys im Mutterleib. Doppleruntersuchungen und Kardiotokogramme (CTGs) gehörten bisher zu den üblichen Überwachungsmethoden bei Föten. Die neue Leitlinie, unter Anderem geleitet von Prof. Dr. Sven Schiermeier, Direktor des Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Elisabeth Gruppe mit den Standorten Marien Hospital Witten und St. Anna Hospital Herne, empfiehlt nun, dass Dopplerultraschall, CTGs und andere nicht-technologische Methoden nur nach einer Risikobewertung der Schwangerschaft durchgeführt werden sollten. Diese Leitlinie gilt für die nächsten fünf Jahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Für die neue Leitlinie wurde nicht nur die Literatur aufgearbeitet, sondern auch die Leitlinien andere Länder beachtet und bewertet. Die Leitlinie, die für die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe von Prof. Dr. Sven Schiermeier, Direktor des Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Elisabeth Gruppe mit Standorten Marien Hospital Witten und St. Anna Hospital Herne geleitet wurde, gibt als erste deutschsprachige Leitlinie konkrete Handlungsempfehlungen für die Durchführung des Kardiotokogramms (CTG), des Dopplerultraschalls und zu nicht-technologischen Methoden der fetalen Überwachung. Sie wurde auf dem höchsten wissenschaftlichen Level, dem sogenannten S3-Niveau erstellt.
Notwendigkeit von Untersuchungen eines Fötus
Während der Schwangerschaft werden unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt und der Fötus auf verschiedene Weisen überwacht. Die Untersuchungen reichen von der Messung des sogenannten Symphysen-Fundus-Abstandes, diese Messung zeigt das Wachstum der Gebärmutter in der Schwangerschaft bis zum Dopplerultraschall, der die kindlichen Gefäße abbildet, um die Versorgung des Kindes zu überprüfen. Die umfassende Literaturrecherche hat ergeben, dass die etablierten Verfahren des CTGs und des Dopplerultraschalls in Risikoschwangerschaften wertvoll sein können, in Schwangerschaften ohne gesteigertes Risiko jedoch keinen Vorteil für das ungeborene Kind liefert. „Mit dieser Leitlinie gibt es einen Wandel, der Untersuchungsmethoden zur Überwachung des Kindes aufgrund einer indiviuellen Risikobewertung für jede Schwangerschaft festlegt“, so Prof. Dr. Schiermeier, der das Team von 21 Experten zusammen mit Prof. Dr. von Kaisenberg von der Medizinischen Hochschule Hannover geleitet hat.
Dopplerultraschall, CTG und nicht-technologische Methoden
Bei einem Dopplerultraschall wird der Blutfluss des Fötus dargestellt. Mit Hilfe dieser Untersuchung kann zum Beispiel überprüft werden, ob eine kindliche Unterversorgung vorliegt.
Bei einem CTG werden nicht nur Herztöne des Babys kontrolliert auch die Wehentätigkeit der werdenden Mutter wird beobachtet.
Nicht technologische Überwachungsmethoden, wie das Auszählen von Kindesbewegungen oder das Abhören von Herztönen wird aufgrund von fehlenden positiven Effekten auf das Kind in den Studien nicht empfohlen.
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