Bei Bagatellschäden ist die Unfallstelle zu räumen
Herne: Eine Situtation wie sie viele von uns Autofahrern bereits mehrfach erlebt haben und sich dann auch über die anderen Verkehrsteilnehmern geärgert haben. Ein Verkehrsunfall hat sich ereignet. Und in der Regel bleiben die beiden Unfallbeteiligten am Unfallort stehen und warten darauf das die Polizei eintriftt. Dies kann je nach Einsatzlage der Polizei auch schon mal eine Stunde dauern. Insbesondere in den Rush Hour Phasen ist das sehr prickelnd, wenn der Verkehr sich kilometerlang zurückstaut. Das Verhalten ist grundsätzlich falsch. Bei einem Verkehrsunfall sind die Unfallbeteiligten verpflichtet nach Bagatellunfällen die Unfallstelle zuräumen. Tun sie es nicht können nach dem Bußgeldkatalog 30,-€ Verwarnugnsgeld an jeden der Beteiligten erhoben werden. Die Unfallstelle und die Fahrzeugstellungen können mit Kreide (befindet sich im Verbandskissen) markiert werden und die Unfallstelle ist auch igo (innerorts) mit einem Warndreieck zu sichern. Mindestens 50m entfernt. Auf BAB oder außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 100m. Die Abstände der Leitpfosten betragen 50m. Also spätestens am dritten sog. Nebelpfosten ist das Warndreieck abzustellen.
Autor:Frank Heu aus Herne |
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