AU schützt nicht vor ARGE Termin

Neues BSG Urteil vom November 2010.
Dass arbeitslose Menschen krank werden können ist ja nichts Schlimmes, aber hat man einen Termin bei der ARGE, müßte man trotzdem hin.
Das Bundessozialgericht entschied, dass bei einem Verdacht mehr als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzuweisen ist (Ausnahmen bettlägerig , Bescheinigung vom Hausarzt).

BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10

Desweiteren können Sanktionen von schrittweise zehn Prozent bei Nichterscheinen von der Behörde erhoben werden.

Autor:

Christian Arczynski aus Herne

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