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Zebrastreifen/Radweg

Es gibt Zebrastreifen, die an dem Fußgängerüberweg parallel einen Radfahrweg anzeigen. Radler sollten darauf achten, dass sie beim Überqueren der Straße, wenn ein Radweg neben dem Zebrastreifen herführt , auf dem Radweg fahren und nicht den Zebrastreifen benutzen.
Denn ein Radler, der auf einem Zebrastreifen eine Fahrbahn überquert, hat anders als ein Fußgänger, keinen Vorrang vor Autofahrern. Er muss vor dem Zebrastreifen absteigen und
gehend diesen überqueren und hat dann Vorrang.
Wird der fahrende Radfahrer auf dem  Zebrastreifen angefahren, ist er im Unrecht.
Auf einem parallelen Radweg hat der Radfahrer Vorrang und wäre im Recht.
Rechtskräftige Urteile gibt es viele.
Z.B. OLG Frankfurt - 11086/13 vom 20 März 2015
Teilquelle: dasfahrradblog.blogsot.com

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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