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Sterbehilfe

Der französische Präsident Macron hat ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe angekündigt. Als eine Voraussetzung für Sterbehilfe nannte Macron die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen. Dem Sterbewilligen solle ein tödlich wirkendes Medikament verordnet werden dürfen, das dieser selbstständig oder mit Hilfe Dritter zu sich nimmt.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. Im vergangenen Frühjahr hatte sich ein Bürgerkonvent mit deutlicher Mehrheit für die aktive Sterbehilfe ausgesprochen.
Quelle: deutschlandfunk.de
Wann wird die aktive Sterbehilfe in Deutschland durch ein Gesetz erlaubt

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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