Allgemeinverfügung für Geflügelhalter in Herne
Stallpflicht ab 29. Januar

Hausgeflügel muss in Herne im Stall bleiben, nachdem in Dortmund ein Fall der so genannten Geflügelpest nachgewiesen wurde. | Foto: Märkischer Kreis
  • Hausgeflügel muss in Herne im Stall bleiben, nachdem in Dortmund ein Fall der so genannten Geflügelpest nachgewiesen wurde.
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Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort auch in Herne Aufstallpflicht für Geflügel. Die Stadt liegt in der Überwachungszone, nachdem ein Fall von Geflügelpest in Dortmund nachgewiesen wurde.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Hausgeflügel-Bestände. Entsprechend der ab Samstag, 29. Januar, geltenden Allgemeinverfügung dürfen Halter mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss wie einer Schutzvorrichtung oder Voliere.

Kontakt mit Wildvögeln verhindern

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere grundsätzlich nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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