Bürger,Armut,Wohnung,Alter,Karenzzeit,Grundgesetz
Neue Grundsicherung

Die CDU verabschiedet einen Beschluss zum "Bürgergeld", in dem es auch darum geht, "Totalverweigerern" die Leistungen zu streichen. Die Arbeitsagentur zeigt an, es gibt nur wenige Totalverweigerer. Die Pläne ähneln der Agenda 2010, die Rückkehr der Vermögensprüfung und die Pflicht, vorher alle Ersparnisse z. B. für das Alter auszugeben. Die Abschaffung der Karenzzeit, niedere Jobs für Asylsuchende statt Anerkennung von Berufen, die Vermittlung in auch ausbeuterische Arbeit als oberstes Ziel.
Die Partei legt deshalb Wert auf Sanktionen. Sanktionen sollen demnach schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden.
Dabei vergißt sie das Grundgesetz. Das Grundgesetz bestimmt das Anrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminium, das auch finanziell zu gewährleisten ist. Es markiert die Untergrenze dessen, was Menschen für eine Grundversorgung wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Strom, Bildung und minimale Teilhabe zwingend brauchen. Sanktionen in Grenzen erlaubt das Bundesverfassungsgericht. Der Regelsatz für Asylsuchende liegt unter dem des Bürgergeldes. Anscheinend sind Armut und Arbeitslosigkeit politisch gewollt. Da kann man nur noch schreiben "Zurück in die Vergangenheit". Anscheinend "ist die Verachtung der Armen" ein neues politisches Programm.
Teilquelle :bodo, Das Strassenmagazin, tagesschau.de

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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