Leiharbeit,Versorgungsqualität,Pflegebedürftigen
Leiharbeit in der Pflege

Entschließung des Bundesrates.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.
Springerpools
In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte- diese sollten gezielt unterstützt werden. Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden- beispielweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflege einrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.
Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen
Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftiger möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.
 Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe- sowohl für die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine  Entschließung.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung.
Teilquelle : bundesrat.de

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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