Koordinierende Covid-Impfeinheit in Herne
Klarheit über Booster-Impfung
In Hinblick auf die Boosterimpfungen erlangte die Herner Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) durch eigene Initiative beim NRW-Gesundheitsministerium Klarheit dazu, wie bei ihren Impfangeboten mit der Boosterimpfung umgegangen werden darf.
Demnach darf die KoCI Personen diese Impfung verabreichen, deren zweite Impfung mit Biontech oder Astra Zeneca mindestens fünfeinhalb Monate zurückliegt. Personen, die dieses Kriterium für das Boostern nicht erfüllen, erhalten den Pieks nicht.
Biontech oder Moderna
Das Boostern erfolgt mit Biontech oder Moderna, abhängig von den Impfstoffen der Grundimmunisierung. Eine Ausnahme bilden Personen, die mit dem Einmalimpfstoff von Johnson und Johnson geimpft wurden. Diese können weiterhin nach vier Wochen geboostert werden.
In den vergangenen Tagen waren bei den Impfangeboten der KoCI vermehrt Personen erschienen, die eine Boosterimpfung erhalten wollten, obwohl ihre Zweitimpfung deutlich weniger als ein halbes Jahr zurücklag. Diese mussten zurückgewiesen werden, was nicht immer auf Verständnis stieß.
Diese Regelungen gelten vorbehaltlich neuer Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut.
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
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