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Hendrik Wüst,Mona Neubaur
Sehr geehrter Herr Hendrik Wüst,
Sehr geehrte Frau Mona Neubaur,
die Atomaufsicht des Landes NRW hat im Jahr 2014 angeordnet, das Jülicher Zwischenlager für die hochradioaktiven Brennelementkugeln aus dem AVR-Reaktor zu räumen. Als Grund nannte sie nicht abgeschlossene Untersuchungen zur Erdbebensicherheit. Damals war nicht absehbar, ob und wann es eine neue Genehmigung für das bestehende Lager geben würde.
Das ist heute anders: Seit dem Sommer 2022 ist die Frage der Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich geklärt. Doch obwohl es keinen Grund mehr für eine Räumung gibt, hat die NRW-Atomaufsicht noch immer nicht die logische Konsequenz gezogen, 152 gefährliche Castortransporte quer durch NRW abzusagen.
Dass dies im Ermessen der Atomaufsicht liegt, bestätigt der renommierte Fachanwalt Dr. Ulrich Wollenteit in einem Gutachten im Auftrag von .ausgestrahlt. Er kommt darin zu dem Schluss, dass die NRW-Atomaufsicht die Räumungsanordnung rechtssicher aussetzen kann. Und nicht nur das: Der Experte stellt auch fest, dass dies naheliegend ist, weil es für die Bevölkerung deutlich sicherer wäre.
Sie haben den Bürger*innen von NRW per Koalitionsvertrag zugesagt, Atomtransporte zu minimieren und sich für ein neues Zwischenlager in Jülich einzusetzen. Es ist höchste Zeit, dass Sie dieses Versprechen einlösen.
Setzen Sie die Räumungsverfügung für das Zwischenlager in Jülich jetzt aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Jürgen Wille
Brief per Mail über- ausgestrahlt.de- abgeschickt
Teilquelle: ausgestrahlt.de
Autor:Hans-Jürgen Wille aus Herne |
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