Größerer Wohnraum für von Hartz IV Betroffene

Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich entschieden, dass den von Hartz IV betroffenen Menschen in NRW eine größere Wohnfläche zusteht, als bisher von den Jobcentern, auch in Herne, zugestanden wurde. Damit endete ein jahrelanger Rechtsstreit, der bereits seit Anfang 2010 von mehreren erstinstanzlichen Sozialgerichten jeweils zugunsten der MieterInnen entschieden wurde.

Mit dieser Entscheidung wird allen Hartz IV-Betroffenen in NRW eine um 5 qm größere Wohnfläche zugebilligt, so dass Single-Haushalte nunmehr eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu einer Größe von 50 qm und Mehrpersonenhaushalte jeweils zusätzlich 15 qm mehr bei der Berechnung ihrer Mietkosten beanspruchen können.

Nach dem jahrelangen Rechtsstreit um die angemessenen Heizkosten, der ebenfalls zu Gunsten der ALG-II-BezieherInnen ausgegangen ist, hat die Stadt Herne mit ihrer Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft auch in Bezug auf die Wohnungsgröße ALG-II-BezieherInnen berechtigte Ansprüche verwehrt.

Ob und wie die Stadt Herne das Urteil, das immerhin schon fünf Monate alt ist, umgesetzt hat, ist fraglich. Nach eigenen Recherchen scheint sie es nicht ausreichend getan zu haben.

Das fragt DIE LINKE im heutigem Sozialauschuss nach:

1. Ab wann wird das Urteil des Bundessozialgerichts umgesetzt und wann wird die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft entsprechend überarbeitet?

2. In wie vielen Fällen werden jetzt höhere Mietkosten übernommen?

3. Erhalten ALG-II-BezieherInnen, denen rechtmäßig höhere Mietzahlungen zugestanden hätten, rückwirkend den Differenzbetrag ausgezahlt? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

4. Werden Kostensenkungsaufforderungen seit Januar 2010, die nach der aktuellen Rechtssprechung keine Rechtsgrundlage mehr haben, als unwirksam erklärt oder müssen die Betroffenen Überprüfungsanträge stellen?

Autor:

Daniel Kleibömer aus Herne

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