Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation: Schnelle und unbürokratische Unterstützung erfreut Behindertenvertreter

Sind zufrieden mit der Servicestelle für Rehabilitation: Bettina Szelag, Heike Schöler und  Gerhard Lehnardt
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In Herne gibt es seit gut anderthalb Jahren die sogenannte Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation.
In den Räumen der AOK-Geschäftsstelle in der Hermann-Löns-Straße werden behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation umfassend und qualifiziert beraten, und zwar unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist.

Bei einem Besuch informierten sich die Vorsitzende des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung, Bettina Szelag und Gerhard Lehnardt, Stellvertretender Vorsitzender des Beirates, jetzt umfangreich über die Entwicklungen vor Ort.
Dabei standen der AOK-Geschäftsstellenleiter Wilfried Menke und die Leiterin der Gemeinsamen Servicestelle, Heike Schöler, den Behindertenvertretern Rede und Antwort.

Alles in allem konnte ein positives Fazit gezogen werden. Bettina Szelag: "In Herne gibt es inzwischen zwar mehr Beratungsstellen für Menschen mit einer Behinderung oder auch für Fragen der Pflegeleistungen. Dennoch stellt die Gemeinsame Servicestelle unter allen Beratungsstellen etwas Besonderes dar. Hier wird ein Antrag geprüft und das weitere Vorgehen in Abstimmung mit dem Antragsteller gegebenenfalls an den passenden Träger von Rehabilitationsleistungen weitergeleitet. Ein Bescheid wird zeitnah erstellt. Das ist ein riesiger Vorteil für all diejenigen, die sich nicht sicher sind, an wen sie sich mit ihrem Anliegen wenden sollen.“

Die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation hatte im November 2011 ihre Tätigkeit aufgenommen, nachdem die AOK den barrierefreien Zugang zu ihrem Geschäftsräumen durch den Bau eines Fahrstuhls gewährleisten konnte.

Gerhard Lehnardt: „Viele Jahre hatten wir dafür gekämpft, auch für Herne diese wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Leider ist sie noch nicht so sehr bekannt.“

Gemeinsame Servicestellen sind in Deutschland im Jahr 2002 bundesweit in Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs SGB IX von den Rehabilitationsträgern eingerichtet worden. Dadurch sollte vermieden werden, dass Versicherte nacheinander verschiedene Sozialversicherungsträger aufsuchen müssen.

Weitere Gemeinsame Servicestellen sind beispielsweise in Bochum bei der Knappschaft und der dortigen AOK.

Autor:

Daniela Spengler aus Herne

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