Essen,Steuer,Jammern, Restaurant,Imbiß, Nahrung
Gastronomie

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurants und Verpflegungdienstleistungen nur 7 % statt 19 %. Nun soll der Umsatzsteuersatz ab 2024 wieder auf 19 % steigen.
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer sollte die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomie- und Lebensmittelbranche abmildern. der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% " vor Corona" galt nur für Speisen zum Mitnehmen.
Wurden nach der Umsatzsteuersenkung die Preise abgesenkt ? In den Restaurants, in denen ich essen gegangen war, merkte ich nicht, dass die Preise abgesenkt waren. Bei Gerichten, die ich "vor Corona" mitgenommen habe, bezahlte ich den gleichen Preis wie im Restaurant. Außer in Weener , wo ich bei einem Restaurant Speisen zum Mitnehmen bestellte, berechnete der Gastwirt 7 % Mehrwertsteuer.
Die Preise blieben nach der Mehrwertsteuerabsenkung bei den meistens Restaurants gleich.  Der Gastwirt führte dadurch weniger Umsatzsteuer ab und hatte dadurch mehr Geld für sein Unternehmen zur Verfügung.
Der Mehrwertsteuersatz wird nun wieder auf sein Normalmaß angehoben.
Auch andere Unternehmungen, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen zu tun haben, sind davon betroffen.
Teilquelle : steuertipps.de

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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