Feinstaub-Urteil: Trotz abgewiesener Klage bleibt Verwaltung in der Pflicht

Hans-Friedrich Schulz, Sprecher der CDU-Fraktion im Umweltausschuss
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Die CDU-Fraktion steht in Sachen "Feinstaubbelastung" weiter an der Seite der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

"Auch wenn die Klage eines Wanners vor dem Oberverwaltungsgericht Münster jetzt gescheitert ist, ist das Feinstaubproblem an der Recklinghauser Straße nicht gelöst.
"Wir werden hier am Ball bleiben und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiter unterstützen", kündigt der Sprecher der CDU-Fraktion im Umweltausschuss, Hans-Friedrich Schulz, an.
"Die Luftbelastung vor Ort ist besorgniserregend und für die Bürger nicht mehr tragbar. Insoweit war es richtig, dass der betroffene Bürger die Stadt Herne per Gerichtsbeschluss dazu verpflichten wollte die Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten."

Allein in diesem Jahr sind an der Messstation "Recklinghauser Straße" 58 Überschreitungstage festgestellt worden - zulässig sind 35 pro Jahr.

Die CDU-Fraktion Herne hat sich immer gegen die Einrichtung einer großen Umweltzone Ruhrgebiet ausgesprochen. Jetzt ist erwiesen, dass sie auf ganzer Linie versagt. Damit haben sich sämtlichen Befürchtungen der CDU-Fraktion bestätigt.
Die Stadt Herne hätte schon vor Jahren zielgerichtet darauf hinarbeiten müssen, die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu vermeiden, beziehungsweise zu verringern. Jetzt muss die Herner Umweltverwaltung vor Ort aktiv werden, um kurzfristig die Luftqualität zu verbessern. Bei einer sachlichen Behandlung der Problematik dürfen die Maßnahmen nicht allein auf den Straßenverkehr ausgerichtet sein, denn sein Anteil der Abgasimmissionen an der Feinstaubbelastung beträgt lediglich zwischen 5 und 10 Prozent! Er ist damit deutlich niedriger als die sonstigen, dem Straßenverkehr zuzuordnenden Immissionsanteile wie zum Beispiel Bremsabrieb oder Straßenabrieb. Hier muss die Verwaltung angreifen.
Am Beispiel "Recklinghauser Straße" sehen wir exemplarisch, dass die Herner Umweltverwaltung ratlos und handlungsunfähig ist. Sie und der damalige Umweltdezernent haben wider besseren Wissens darauf gehofft, dass die Umweltzone Ruhrgebiet der große Wurf wird. Möglicherweise haben sie aber auch nur darauf gesetzt, dass der Luftreinhalteplan sie vor den rechtlichen Konsequenzen schützt.

Autor:

Daniela Spengler aus Herne

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