Entwarnung! Hauseigentümer brauchen Kanal-TÜV erst einmal nicht zu fürchten

Abteilungsleiter Sascha Köhler (l.) und Vorstand Josef Becker von der Stadtentwässerung Herne erklären, wie es mit der Dichtheitsprüfung weitergeht.Foto: Detlef Erler
  • Abteilungsleiter Sascha Köhler (l.) und Vorstand Josef Becker von der Stadtentwässerung Herne erklären, wie es mit der Dichtheitsprüfung weitergeht.Foto: Detlef Erler
  • hochgeladen von Rainer Rüsing

Angst vor hohen auf sie zukommenden Kosten haben viele Hauseigentümer im ganzen Land. Grund ist die im Landeswassergesetz geregelte Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle. Stadtentwässerung Herne (SEH) gibt jetzt Entwarnung.

Private Hauseigentümer können erst einmal aufatmen. Unter bestimmten Umständen jedenfalls.
Anfang 2011 ist – gefordert durch bundes- und landesrechtliche Regelungen – in Herne eine städtische Satzung verabschiedet worden, die Fristen festsetzt, bis wann private Grundeigentümer ihre Abwasserleitungen auf Dichtigkeit prüfen lassen müssen.
Inzwischen hat die Landesregierung auf zahlreiche Proteste und Befürchtungen aus der Bevölkerung reagiert. Ende Oktober 2012 hat das Umweltministerium einen Vorschlag zur Novellierung des Landeswassergesetzes vorgelegt, das Grundlage für die städtische Satzung ist.
Mit dem neuen Gesetz rechne man im kommenden Frühjahr, sagt SEH-Vorstand Josef Becker. „Zwar gilt bis dahin weiter das alte Recht und somit auch die städtische Fristensatzung“, betont er. Sie werde aber nicht mehr angewendet.
Was das neue Gesetz nicht mehr enthalten wird, ist eine generelle Prüfpflicht. Was private Grundeigentümer nicht davon enthebt, bei offensichtlichen Schäden an ihren Rohren tätig zu werden.
Weiter gilt natürlich bundesweit für alle Betreiber von Abwasseranlagen die Pflicht, Zustand und Funktion mindestens alle 30 Jahre zu überprüfen.
Man werde auch bei Kanalarbeiten in den Straßen vom öffentlichen Raum aus einen Blick in die privaten Leitungen werfen, sagt Sascha Köhler, der für Dichtheitsprüfungen zuständige Abteilungsleiter bei der SEH. Bei über Geringfügigkeit hinausgehenden Schäden werde man mit den Eigentümern sprechen und sie entsprechend beraten.
Dies alles gilt für Private. Gewerbe und Industrie müssen ihre Kanäle bis 2020 prüfen lassen.

Autor:

Rainer Rüsing aus Herne

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.