Entwarnung! Hauseigentümer brauchen Kanal-TÜV erst einmal nicht zu fürchten
Angst vor hohen auf sie zukommenden Kosten haben viele Hauseigentümer im ganzen Land. Grund ist die im Landeswassergesetz geregelte Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle. Stadtentwässerung Herne (SEH) gibt jetzt Entwarnung.
Private Hauseigentümer können erst einmal aufatmen. Unter bestimmten Umständen jedenfalls.
Anfang 2011 ist – gefordert durch bundes- und landesrechtliche Regelungen – in Herne eine städtische Satzung verabschiedet worden, die Fristen festsetzt, bis wann private Grundeigentümer ihre Abwasserleitungen auf Dichtigkeit prüfen lassen müssen.
Inzwischen hat die Landesregierung auf zahlreiche Proteste und Befürchtungen aus der Bevölkerung reagiert. Ende Oktober 2012 hat das Umweltministerium einen Vorschlag zur Novellierung des Landeswassergesetzes vorgelegt, das Grundlage für die städtische Satzung ist.
Mit dem neuen Gesetz rechne man im kommenden Frühjahr, sagt SEH-Vorstand Josef Becker. „Zwar gilt bis dahin weiter das alte Recht und somit auch die städtische Fristensatzung“, betont er. Sie werde aber nicht mehr angewendet.
Was das neue Gesetz nicht mehr enthalten wird, ist eine generelle Prüfpflicht. Was private Grundeigentümer nicht davon enthebt, bei offensichtlichen Schäden an ihren Rohren tätig zu werden.
Weiter gilt natürlich bundesweit für alle Betreiber von Abwasseranlagen die Pflicht, Zustand und Funktion mindestens alle 30 Jahre zu überprüfen.
Man werde auch bei Kanalarbeiten in den Straßen vom öffentlichen Raum aus einen Blick in die privaten Leitungen werfen, sagt Sascha Köhler, der für Dichtheitsprüfungen zuständige Abteilungsleiter bei der SEH. Bei über Geringfügigkeit hinausgehenden Schäden werde man mit den Eigentümern sprechen und sie entsprechend beraten.
Dies alles gilt für Private. Gewerbe und Industrie müssen ihre Kanäle bis 2020 prüfen lassen.
Autor:Rainer Rüsing aus Herne |
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