Einheitslastenabrechnungsgesetz: Klatsche für Rot-Grün!
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Schlüter:
„Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass das Einheitslastenabrechnungsgesetz verfassungswidrig ist, weil es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Grund dieser Entscheidung ist die fehlerhafte Berechnungsgrundlage des Gesetzes, dass bei der Berechnung der Einheitslasten des Landes weitere Stufen des Länderfinanzausgleichs nicht berücksichtigt hat. So wurde z.B. die Umsatzsteuerentlastung für die Länder 1995 im Einheitslastenabrechnungsgesetz nicht zu Gunsten der Kommunen berücksichtigt. Die CDU/FDP geführte Landesregierung hat sich bei der Berechnungsgrundlage an die seit 1996 in NRW bestehende Systematik gehalten.
Die Entscheidung über die Berechnungsgrundlagen wurde bereits 1996 von der damaligen sozialdemokratischen Landesregierung getroffen.
Seit diesem Zeitpunkt blieb die Umsatzsteueraufstockung für die Länder unberücksichtigt.
Die SPD, die nun auf dieses Gesetz schimpft, hat nichts getan, um das Gesetz zu ändern; sie wollte vielmehr das Einheitslastenabrechnungsgesetz aufrechterhalten:
1. SPD und Grüne haben das Gesetz aufrechterhalten, obwohl sie im Gesetzgebungsverfahren angekündigt hatten, das Gesetz im Falle einer Regierungsübernahme zu kassieren. Zur Begründung haben sie sich in der Koalitionsvereinbarung von Juli 2010 unter Berufung auf eine angebliche Vereinbarung der vormaligen Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf zurückgezogen, erst eine Entscheidung des VerfGH abzuwarten und die Beträge zwischenzeitlich lediglich zu stunden.
2. SPD und Grüne haben das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof „mit Zähnen und Klauen“ verteidigt und dazu
a) einen zusätzlichen rechtswissenschaftlichen Gutachter (Prof. Korioth/ Universität München) sowie
b) einen zusätzlichen finanzwissenschaftlichen Gutachter (Prof. Döring/ Hochschule Darmstadt, Gutachten) beauftragt.
In den Gutachten, wie auch in der mündlichen Verhandlung hat die rot-grüne Landesregierung das Gesetz als fair, verfassungsgemäß, widerspruchsfrei und „kommunalfreundlich“ bezeichnet (so auch der Erwiderungsschriftsatz der Landesregierung, Prof. Wernsmann / Universität Passau vom 21.12.2011).
3. Wenn SPD und Grüne davon ausgegangen wären, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, wären sie dazu verpflichtet gewesen, zu handeln. Ihr Nichthandeln zeigt, dass sie nicht in der Lage sind, die Einheitslastenproblematik zu lösen.
"Gerade weil SPD und Grüne konsequent am Einheitslastenabrechnungsgesetz festgehalten haben, ist es nun ihr Urteil", so Markus Schlüter.
Trotzdem mahnt der Fraktionsvorsitzende:
"Es darf jetzt kein politisches Taktieren folgen. Das Urteil muss ausgewertet werden, um dann die Auswirkungen und Folgen in einem fairen und partnerschaftlichen Verfahren - zusammen mit den Kommunen - zu erarbeiten.
Es muss nun gelingen, eine bis 2019 rechtssichere Abrechnungen der Leistungen der Kommunen zu erreichen, die dann bei der Berechnungsgrundlage alle Stufen des Länderfinanzausgleichs beinhaltet."
Autor:Daniela Spengler aus Herne |
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