Aufenthaltsrechts, Asyl,Mitgliedsstaat,
Dublin-Abkommen / Verordnung

Regelung des Aufenthaltsrechts in der Europäischen Union ( EU ). Danach müssen Flüchtlinge in dem europäischen Mitgliedstaat um Asyl nachsuchen, d. h. das Verfahren durchlaufen, den sie zuerst betreten haben. Seither sind die Mittelstaaten wie Deutschland oder Österreich nur für Flüchtlinge zuständig, die über den Luftweg einreisen.
Benachteiligt werden v. a. die Länder in Südeuropa wie Italien, Spanien, Griechenland und Malta-sie sind das Tor zur EU. Das System ist schon vor 2015 ( der großen Fluchtbewegung ) gescheitert. Insbesondere Italien war mit der Zuwanderung von vielen Flüchtenden überfordert und ließ sie weiter nach Norden reisen, nachdem es mit dem Anliegen, die Verteilung der Flüchtenden nach einer Quote zu organisieren, im Norden ( besonders Deutschland ) auf taube Ohren gestoßen war. Nach der Zuwanderung einer Vielzahl von Menschen im Jahre 2015  über die sog. Balkanroute wollte die EU das System auf Quoten umstellen und hat dazu entsprechende Rechtsvorschriften erlassen. Diese scheitern faktisch am Widerstand einiger Oststaaten, der sog. Visegrad-Gruppe , die sich grundsätzlich weigert, Flüchtlinge- v. a. muslimische-aufzunehmen.  Die EU verlegte sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich die Flüchtlingsabwehr durch  Frontex und Rückschiebabkommmen mit afrkanischen Staaten und der Türkei. Das Dublin war zunächst ein völkerrechtlicher Vertrag, deshalb "Abkommen" das später in Europarecht überführt und zur EU-Verordnung wurde, Das Abkommen trat 1997 in Kraft, die entsprechende EU-Verordnung 2003.
Quelle: bpb.de
Die Welt sieht Deutschland als ein Land der Hoffnung und der Chanchen.
Wir haben so vieles geschafft, wir schaffen das.
Angela Merkel ( CDU ) Bundeskanzlerin 31. August 2015

Autor:

Hans-Jürgen Wille aus Herne

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