Frage der Woche
Bundestagspräsidium: Steht der AfD ein Platz zu?
Sechs Versuche fehlgeschlagen und auch vom Bundesverfassungsgericht kommen vorerst Absagen: Die AfD ist bis heute die einzige Partei mit Sitzen im Parlament ohne Vertretung im Bundestagspräsidium. Ist das demokratisch?
Das Bundestagspräsidium besteht aus sechs Mitgliedern: Dem Präsidenten Schäuble und seinen fünf Stellvertreter*innen. Das sind Hans-Peter Friedrich (CSU), Claudia Roth (Grüne), Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) und Petra Pau (Linke). Laut Geschäftsordnung des Bundestages müssten sie Wolfgang Schäuble aber eigentlich zu sechst stellvertreten, denn auch der AfD steht ein Platz zu. Seit 1994 ist das so geregelt. Die Vizepräsident*innen müssen aber durch den Bundestag gewählt werden. Und das haben die Abgeordneten in dieser Wahlperiode durch ihre Stimmen verweigert. Sechsmal ist die AfD mit ihrem Personal in den Wahlgängen gescheitert, zuletzt im Juni.
Wahlperiode ohne AfD-Vertretung
Ungerecht und undemokratisch, findet die AfD. Deswegen legte die Fraktion im vergangenen Jahr eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das soll nun entscheiden, ob die Rechte der Partei verletzt worden sind. Zwei Eilanträge in der Sache sind in Karlsruhe allerdings schon abgelehnt worden. Das Gericht machte klar: Es wird das Parlament vorerst nicht dazu verpflichten Regelungen zu treffen, um eine Nichtwahl "aus sachwidrigen Gründen" zu verhindern. Es liege kein dringender Regelungsbedarf vor.
Die aktuelle Wahlzeit dürfte ohne AfD-Besetzung in diesem Amt zu Ende gehen. Doch wer auch immer das nächste Präsidium übernehmen wird – auch er bzw. sie wird Stellvertreter*innen bekommen. Wird die AfD dann jemanden stellen?
> Bundestagspräsident*in: Das sind die Aufgaben
Frage der Woche: Was meint ihr? Ist die AfD ungerecht behandelt worden oder hatten die Abgeordneten jedes Recht ihre Stimmen zu verweigern? Sollte das Verfahren geändert werden?
Autor:Jens Steinmann aus Herne |
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