Polizei ermittelt Unfallfahrer in Herne
Zwölfjährige schwer verletzt

Mit einer empfindlichen Geldstrafe, Punkten, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe kann eine Unfallflucht enden. | Foto: Nina Sikora
  • Mit einer empfindlichen Geldstrafe, Punkten, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe kann eine Unfallflucht enden.
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Ein zwölfjähriges Mädchen ist am Donnerstag, 10. Februar, in Herne-Baukau angefahren und schwer verletzt worden, der Fahrer entfernte sich. Polizeibeamte ermittelten den Flüchtigen. Er gab an, er habe gedacht, er werde "nicht mehr gebraucht".

Der Vorfall ereignete sich gegen 13.20 Uhr im Bereich der Kreuzung Westring/ Bismarckstraße. Das Mädchen ging dort nach Schulschluss über eine Fußgängerampel, als es von einem Auto angefahren wurde, das in Richtung Westring unterwegs war. Die Zwölfjährige stürzte erst auf die Motorhaube, dann auf die Straße. Sie zog sich dabei schwere Verletzungen zu.

Der Autofahrer stieg aus und fragte, ob alles in Ordnung sei; zudem bot er an, das Mädchen nach Hause zu fahren. Als das Kind ablehnte, setzte er seine Fahrt fort. Zeugen alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Das Mädchen kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Verkehrsunfallflucht ist Straftat

Eine Zeugin hatte sich das Kennzeichen gemerkt, woraufhin die Beamten den Fahrer an seiner Wohnanschrift aufsuchten. Der 73-Jährige gestand die Tat. Auf die Frage, warum er weggefahren sei, gab er an, er habe gedacht, dass er "nicht mehr gebraucht" werde. Die Beamten untersagten dem Herner die Weiterfahrt und stellten seinen Führerschein sicher. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen.

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt; es handelt sich um eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe enden. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Polizei appelliert: "Verständigen Sie daher stets die Polizei und warten Sie, bis die Beamten eingetroffen sind."

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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