Gemeinschaftsschule für Sprockhövel?

Zur Zeit ist viel Bewegung in der Schullandschaft. Unter anderem wird über die Gemeinschaftsschule unter dem Blickpunkt des längeren gemeinsamen Lernen bis einschließlich Klasse 6 diskutiert. Interesse gibt es auch in Sprockhövel.
Die Stadt Sprockhövel überlegt, eine „Schule für alle – Gemeinschaftsschule“ zu gründen.
Diese Schule bietet einen gymnasialen Standard an: neben den Bildungsgängen der
Haupt- und Realschule wird es einen gymnasialen Bildungsgang geben. Ein längeres gemeinsames Lernen findet in der „Schule für alle“ in den Klassen 5 und 6
statt. Erst danach wird entschieden, welchen Zweig der Gemeinschaftsschule das Kind weiter besucht. Mit der „Schule für alle“ kann wohnortnah in den Räumen des Schulzentrums Börgersbruch eine überschaubare Schuleinheit entstehen, denn diese Schule wird pro Jahrgang drei Parallelklassen nebeneinander haben. Individuelle Förderung des Kindes nach seinen persönlichen Fähigkeiten ist der Grundsatz der schulischen Arbeit im Ganztagsbetrieb. Deshalb wird die „Schule für alle“ auch eine nachhaltige Berufsorientierung bieten.
Die Eltern der Dritt- und Viertklässler haben einen Infobrief erhalten und werden gebeten, in einem Fragebogen, den sie durch die Klassenlehrer bekommen, eine unverbindliche Entscheidung für eine solche Schulform zu treffen. Für Sprockhövel wird der Schritt zur Veränderung der bisherigen Schullandschaft nur in Frage kommen, wenn die „Schule für alle“ von einem breiten Elternwillen getragen wird.
Eine Infoveranstaltung gibt es am Dienstag, 9. November, 19 Uhr, in der Glückaufhalle an der Dresdener Straße.
Die Gemeinschaftsschule wird in den Klassen 5 und 6 alle Kinder gemeinsam unterrichten. Erst in Klasse 7 folgt die Differenzierung in Haupt-/Realschulzweig und Gymnasium. Die Gemeinschaftsschule ist nach dem Landeswillen ausgerichtet auf die Sekundarstufe 1. Das bedeutet, in Sprockhövel wird es keine Oberstufe geben. Durch verbindliche Kooperationen mit einem Gymnasium und / oder einer Gesamtschule wird auch der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ermöglicht. Dafür wird ein Kooperationsvertrag mit einer oder mehreren gymnasialen Oberstufen in der Nachbarschaft geschlossen, die die Aufnahme des Kindes garantiert. Es kann aber auch eine andere Oberstufe gewählt werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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