Gerichtsreporter
Amtsrichter vermisst Protollführerin – Schöffengericht beginnt verspätet

Die Sitzordnung des Schöffengerichtes in Hattingen

War es eine „Winterstörung“ oder gibt es Personalmangel beim Amtsgericht? Wegen einer fehlenden Protokollführerin begann die Schöffengerichts-verhandlung am Mittwoch erst mit 15-minütiger Verspätung.

Die Angeklagte war bereits aus der Arrestzelle im Gerichtssaal vorgeführt, die Handfesseln entfernt, Staatsanwalt, Strafrichter, Schöffen, Verteidiger, Zeugen und zwei Justizwachtmeister waren anwesend. Nur die Protokollführerin erschien nicht.

Richter Kimmeskamp unterbrach direkt die Hauptverhandlung und machte sich, nachdem eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Verwaltung erfolglos verlief, selbst auf den Weg, um eine Protokollführerin für die Schöffengerichtsverhandlung „zu organisieren“.

Mit viertelstündiger Verspätung begann dann die Hauptverhandlung, nachdem eine Mitarbeiterin als Protokollführerin „eingesprungen“ war. Die dann folgende Schöffengerichtsverhandlung verlief aber „reibungslos“.

Die 42 Jahre alte Angeklagte, die wegen schwerer Brandstiftung angeklagt war, sagte aus. Staatsanwalt Phillip Vroomen beschuldigte sie, Anfang April 2018 in einer Wohnung auf der Bochumer Straße nach einer Auseinandersetzung ihren damaligen Mitbewohner, einen 40 Jahre alten Hattinger, geschlagen und dann versucht zu haben, die Wohnungseinrichtung anzuzünden.

Der Rest ist schnell berichtet. Die Angeklagte und ihr damaliger Partner kennen sich aus der Betäubungsmittel-Szene. Beide nehmen am Methadon-Programm teil. Durch einen Konsum von Alkohol und Drogen kam es immer wieder zu Streitigkeiten.

Anfang April 2018 wollte der Hattinger, dass die Angeklagte sofort seine Wohnung verlässt. Diese wurde nach umfangreichem Wodka-Genuss immer lauter und der Hattinger gelangte trotz vorherigem Heroin-Konsum zu der Einsicht, dieses sei seinen Mitbewohnern im Haus nicht länger zuzumuten.

Da aber keine Straßenbahn mehr fuhr, wollte die stark alkoholisierte Angeklagte die Wohnung nicht verlassen. Im Verlauf des weiteren Streites packte der Hattinger die Sachen seiner Bekannten in Reisetaschen und stellte diese vor die Tür. Daraufhin soll die Angeklagte gedroht haben, ihm die Wohnung anzuzünden.

Kurze Zeit später ging eine Stehlampe aus Papier in der Wohnung in Flammen auf. „Da muss wohl einer mit einer Zigarette drangekommen sein“, sagte die Angeklagte zu den Vorwürfen. Sie bestätigte gleichfalls, dem Wohnungsinhaber eine Ohrfeige gegeben zu haben, die dieser direkt erwidert haben soll.

Zum Glück geriet die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus nicht in Flammen. Einzig die Stehlampe und ein Rollo wurden in Mitleidenschaft gezogen.

Da die Angeklagte, 21 Mal vorbestraft, noch bis Ende 2020 in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen einsitzt, wurde dieses Verfahren aufgrund der Rechtsprechung mit Zustimmung aller Gerichtsparteien vorläufig eingestellt.

Der Pressesprecher des Amtsgerichtes Hattingen war heute wegen einer Stellungnahme zu der fehlenden Protollführerin nicht zu erreichen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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