KFZ-Steuer nicht mehr an das Finanzamt zahlen

Die KFZ-Steuer muss auch weiterhin entrichtet werden, allerdings nun an die Bundeskasse über das zuständige Hauptzollamt.
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Im Februar 2014 haben die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern übernommen. Seitdem wird die Kraftfahrzeugsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen.

Sofern keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, ist die Kraftfahrzeugsteuer an die Bundeskasse des jeweiligen Hauptzollamts zu entrichten. Für eine einjährige Übergangszeit wurden Zahlungen, die trotz des Zuständigkeitswechsels noch beim Finanzamt eingegangen sind, an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet und ohne Nachteile für die Kraftfahrzeughalter verarbeitet. Diese Übergangszeit endet am 28. Februar.

Zahlungen ausschließlich an die Bundeskasse

„Ich kann zwar nachvollziehen, dass einige Bürger ihre Kraftfahrzeugsteuer in den letzten Monaten auch weiterhin an das Finanzamt gezahlt haben, denn viele Jahre lang waren wir ja auch dafür zuständig. Aber das hat sich eben bereits vor über einem Jahr geändert!“, so Dr. Martina Schulze, Vertreterin der Leiterin des Finanzamts Marl. „Ich bitte daher die Bürger, die Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich an die Bundeskasse zu zahlen und nicht mehr an das Finanzamt“.

Per Lastschrift an das zuständige Hauptzollamt

Denn: „Zahlungen, die ab dem 1. März 2015 beim Finanzamt Recklinghausen eingehen, können nicht mehr angenommen werden. Sie werden zurücküberwiesen. Zur Vereinfachung empfehle ich, dem zuständigen Hauptzollamt zum automatischen Lastschrifteinzug der Kraftfahrzeugsteuer, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.“, erläuterte Dr. Martina Schulze.

Infos beim Zoll

Informationen über die Bankverbindung zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer können dem Anschreiben „Änderung der Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer“, welches jedem Kraftfahrzeughalter von dem zuständigen Hauptzollamt im vergangenen Jahr zugesandt worden ist, entnommen werden. Bei Fragen können sich die nd Bürger an das zuständige Hauptzollamt Dortmund wenden. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Zolls unter http://www.zoll.de zu finden.

Bundessteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Bis Anfang dieses Jahres wurde die Kraftfahrzeugsteuer aber weiterhin von den Finanzämtern der Länder verwaltet. Da der Bund eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern vorsah, übergab NRW seine Daten bereits im Februar 2014. Zahlungen waren seitdem an die Bundeskasse zu leisten. Die Finanzämter haben Zahlungen, die bei ihnen eingegangen sind, aber kulanzweise an die Bundeskasse überwiesen. Spätestens zum 1. Juli 2014 haben die Hauptzollämter des Bundes die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von allen Bundesländern übernommen. Seitdem ist ausschließlich die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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